Wie lässt sich „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ in Betracht?
Für „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ bildet GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. 8 die dokumentierten Kernleistungen.
Im konkreten Fall stehen Demenz, Demenzscreening, Ganzkörperstatus, Testuntersuchung im Mittelpunkt. Das standardisierte Testverfahren und der gewählte körperliche, neurologische oder psychiatrische Untersuchungsstatus müssen jeweils vollständig erbracht sein. Die Varianten sind keine austauschbaren Zusatzpositionen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 857 | Kernposition | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
Kernposition der Kombination
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
Wie grenzt sich „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Demenzscreening mit neurologischer Untersuchung“ und „Demenzscreening mit psychiatrischer Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ dokumentiert werden?
Anlass und Fremdanamnese, verwendeter Test mit Ergebnis, neurologischer, psychiatrischer oder körperlicher Status und weitere diagnostische Konsequenz.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Demenz, Demenzscreening, Ganzkörperstatus, Testuntersuchung.
GOÄ-Nr. 857: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 8: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Demenzscreening mit Ganzkörperstatus. GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. 8 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Mehrere Untersuchungsstatus werden parallel angesetzt, obwohl nur eine der Varianten tatsächlich durchgeführt und dokumentiert wurde.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 857, 8 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. 8. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Demenzscreening mit Ganzkörperstatus“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Demenzscreening mit neurologischer Untersuchung“ und „Demenzscreening mit psychiatrischer Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
