Kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst nächtliche Atmung, Sauerstoffsättigung, Puls und Atemereignisse als ambulanten Hinweis auf eine schlafbezogene Atmungsstörung. Die Abklärung umfasst kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Schnarchen, beobachteten Atempausen, Tagesschläfrigkeit oder typischer Risikokonstellation; unklare oder schwere Befunde benötigen gegebenenfalls eine polysomnographische Abklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Polygraphie, Schlafapnoe, ESS, Epworth Sleepiness Scale im Mittelpunkt. Fragebogen, kardiorespiratorische Messung und ärztliche Auswertung sind getrennte Leistungsbestandteile. Eine Analogbewertung setzt eine selbständige, im Gebührenverzeichnis nicht direkt enthaltene und gleichwertig bewertete Leistung voraus.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. A653 | Kernposition | Kontinuierliche EKG-Registrierung während einer Schlafphase von mindestens sechs Stunden. Als Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden. |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Kontinuierliche Atemflussmessung an Mund und Nase über mindestens sechs Stunden bei kardiorespiratorischer Polygraphie. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden. |
| GOÄ-Nr. A714 | Kernposition | Kontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren während einer Schlafphase von mindestens sechs Stunden. Als Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt. Eigenständige Durchführung und Auswertung eines geeigneten orientierenden Tests; eine bloße Anamnese-Checkliste rechtfertigt Nr. 857 nicht. Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen insgesamt einmal je Sitzung; Test und Ergebnis dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur bei tatsächlich erstelltem eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung, ggf. Therapie; kein einfacher Gerätebefund, Befundausdruck oder Routineattest. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ und „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
schlafmedizinische Anamnese, ESS-Ergebnis, Messkanäle und Aufzeichnungsdauer, technische Qualität, ärztliche Auswertung und weitere Empfehlung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Polygraphie, Schlafapnoe, ESS, Epworth Sleepiness Scale.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Zeitvorgabe: mindestens 6 Stunden; Analog bewertet zu 653.
GO Ä-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 605: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Fragebogen, Geräteaufzeichnung oder Analogposition werden ohne eigenständige Durchführung und Befundung angesetzt.
2.
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.
3.
„Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
