Kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst nächtliche Atmung, Sauerstoffsättigung, Puls und Atemereignisse als ambulanten Hinweis auf eine schlafbezogene Atmungsstörung. Die Abklärung umfasst kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Schnarchen, beobachteten Atempausen, Tagesschläfrigkeit oder typischer Risikokonstellation; unklare oder schwere Befunde benötigen gegebenenfalls eine polysomnographische Abklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kardiorespiratorische Polygraphie mit bedingter orientierender Testdiagnostik.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Polygraphie, Schlafapnoe, ESS, Epworth Sleepiness Scale im Mittelpunkt. Fragebogen, kardiorespiratorische Messung und ärztliche Auswertung sind getrennte Leistungsbestandteile. Eine Analogbewertung setzt eine selbständige, im Gebührenverzeichnis nicht direkt enthaltene und gleichwertig bewertete Leistung voraus.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. A653KernpositionKontinuierliche EKG-Registrierung während einer Schlafphase von mindestens sechs Stunden. Als Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden.
GOÄ-Nr. 602KernpositionOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden.
GOÄ-Nr. 605KernpositionKontinuierliche Atemflussmessung an Mund und Nase über mindestens sechs Stunden bei kardiorespiratorischer Polygraphie. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden.
GOÄ-Nr. A714KernpositionKontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren während einer Schlafphase von mindestens sechs Stunden. Als Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar. Der jeweilige Messkanal muss durchgehend über eine mindestens sechsstündige Schlafphase aufgezeichnet und ausgewertet werden.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativAnwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt. Eigenständige Durchführung und Auswertung eines geeigneten orientierenden Tests; eine bloße Anamnese-Checkliste rechtfertigt Nr. 857 nicht. Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen insgesamt einmal je Sitzung; Test und Ergebnis dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur bei tatsächlich erstelltem eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung, ggf. Therapie; kein einfacher Gerätebefund, Befundausdruck oder Routineattest.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A653

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 6 Stunden
Analog bewertet zu: 653
GOÄ 602

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 6 Stunden
GOÄ 605

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 6 Stunden
Source note: BÄK ordnet die kontinuierliche Atemflussmessung ausdrücklich Nr. 605 zu; diese Position beschreibt hier keine zusätzliche Ruhespirometrie.
GOÄ A714

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 6 Stunden
Analog bewertet zu: 714

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ und „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

schlafmedizinische Anamnese, ESS-Ergebnis, Messkanäle und Aufzeichnungsdauer, technische Qualität, ärztliche Auswertung und weitere Empfehlung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Polygraphie, Schlafapnoe, ESS, Epworth Sleepiness Scale.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Zeitvorgabe: mindestens 6 Stunden; Analog bewertet zu 653.

GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 605: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Fragebogen, Geräteaufzeichnung oder Analogposition werden ohne eigenständige Durchführung und Befundung angesetzt.


2.

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.


3.

„Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.