Wie lässt sich „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ in Betracht?

Für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Polygraphie, Schlafapnoe, ESS, Epworth Sleepiness Scale im Mittelpunkt. Fragebogen, kardiorespiratorische Messung und ärztliche Auswertung sind getrennte Leistungsbestandteile. Eine Analogbewertung setzt eine selbständige, im Gebührenverzeichnis nicht direkt enthaltene und gleichwertig bewertete Leistung voraus.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. A653KernpositionAls Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar.
GOÄ-Nr. 602KernpositionOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
GOÄ-Nr. 605KernpositionRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
GOÄ-Nr. A714KernpositionAls Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar.
GOÄ-Nr. 857KernpositionOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ A653

Kernposition der Kombination

Als Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar.

Analog bewertet zu: 653
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 6 Stunden
GOÄ 602

Kernposition der Kombination

Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung

GOÄ 605

Kernposition der Kombination

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

GOÄ A714

Kernposition der Kombination

Als Bestandteil der analogen kardiorespiratorischen Polygraphie nur bei einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden abrechenbar.

Analog bewertet zu: 714
Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 6 Stunden
GOÄ 857

Kernposition der Kombination

Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Wie grenzt sich „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ und „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ dokumentiert werden?

schlafmedizinische Anamnese, ESS-Ergebnis, Messkanäle und Aufzeichnungsdauer, technische Qualität, ärztliche Auswertung und weitere Empfehlung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Polygraphie, Schlafapnoe, ESS, Epworth Sleepiness Scale.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Zeitvorgabe: mindestens 6 Stunden; Analog bewertet zu 653.

GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 605: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Fragebogen, Geräteaufzeichnung oder Analogposition werden ohne eigenständige Durchführung und Befundung angesetzt.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; ein einfacher Befund ist bereits in den Messleistungen enthalten.


3.

Prüfpunkt 3

„Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A653, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. A714, GOÄ-Nr. 857 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Kardiorespiratorische Polygraphie mit ESS-Test“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ und „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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