Wie lässt sich „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 1228
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ in Betracht?

Für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 3652 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 1228 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Fahreignung, LKW, Personenbeförderung, Führerschein im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchung, Bescheinigung und ausführlicher schriftlicher Bericht sind eigenständige Leistungsinhalte. Der Zweck des Dokuments allein rechtfertigt keine Berichtsziffer; Umfang und ärztliche Beurteilung müssen die jeweilige Legende erfüllen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605KernpositionRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
GOÄ-Nr. 605aKernpositionDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation
GOÄ-Nr. 651KernpositionElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 602KernpositionOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
GOÄ-Nr. 3652KernpositionStreifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung
GOÄ-Nr. 1228Bedingt / alternativNur bei zulässigem separatem Ansatz; nicht Teil der Grundkette.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

GOÄ 605

Kernposition der Kombination

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

GOÄ 605a

Kernposition der Kombination

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

GOÄ 602

Kernposition der Kombination

Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung

GOÄ 3652

Kernposition der Kombination

Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung

GOÄ 1228

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zulässigem separatem Ansatz; nicht Teil der Grundkette.

Wie grenzt sich „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“ und „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ dokumentiert werden?

Auftrag und Adressat, Beratungsdauer, erhobener Untersuchungsbefund, geprüfte Unterlagen, individuelle ärztliche Beurteilung und Umfang des Schriftstücks.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Fahreignung, LKW, Personenbeförderung, Führerschein.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 605: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 605a: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Nur bei zulässigem separatem Ansatz; nicht Teil der Grundkette.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 3652 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine kurze Bescheinigung wird als ausführlicher Bericht berechnet oder technische Untersuchungen werden ohne konkreten Untersuchungsauftrag ergänzt.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.


3.

Prüfpunkt 3

„Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 3652 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 1228 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 3652. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“ und „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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