Fahreignungsuntersuchung mit schriftlicher gutachtlicher Beurteilung

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Fahreignungsuntersuchung mit schriftlicher gutachtlicher Beurteilung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft, ob körperliche und geistige Funktionen den konkreten Tätigkeitsanforderungen genügen, ohne Eigen- oder Drittgefährdung unangemessen zu erhöhen. Die Vorsorge umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und schriftliche gutachtliche Äußerung.

Wann ist sie anwendbar?

Nur bei konkretem Anlass und tragfähiger Rechtsgrundlage beziehungsweise zulässiger Vereinbarung; Tätigkeit, Gefährdung und Verhältnismäßigkeit müssen bekannt sein. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und schriftliche gutachtliche Äußerung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Fahreignung, LKW, Personenbeförderung, Führerschein im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchung, Bescheinigung und ausführlicher schriftlicher Bericht sind eigenständige Leistungsinhalte. Der Zweck des Dokuments allein rechtfertigt keine Berichtsziffer; Umfang und ärztliche Beurteilung müssen die jeweilige Legende erfüllen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 3652 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 1228 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation. Vollständiger Ganzkörperstatus mit Haut, sichtbaren Schleimhäuten, Brust- und Bauchorganen, Stütz- und Bewegungsorganen und orientierender Neurologie; keine Nrn. 5–7, 800 oder 801 zusätzlich.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden. Nur bei eigenständiger Indikation bzw. ausdrücklich verlangter Zusatzuntersuchung und vollständiger Durchführung; kein pauschaler Bestandteil jeder Tauglichkeitsuntersuchung.
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Nur bei eigenständiger Indikation bzw. ausdrücklich verlangter Zusatzuntersuchung und vollständiger Durchführung; kein pauschaler Bestandteil jeder Tauglichkeitsuntersuchung. Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer; tatsächliche Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation erforderlich. In dieser Vorlage nur zusammen mit der tatsächlich durchgeführten Ruhespirometrie Nr. 605 auswählbar; Fluss-Volumen-Kurve registrieren und dokumentieren.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Nur bei eigenständiger Indikation bzw. ausdrücklich verlangter Zusatzuntersuchung und vollständiger Durchführung; kein pauschaler Bestandteil jeder Tauglichkeitsuntersuchung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Nur bei eigenständiger Indikation bzw. ausdrücklich verlangter Zusatzuntersuchung und vollständiger Durchführung; kein pauschaler Bestandteil jeder Tauglichkeitsuntersuchung.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Visuell ausgewerteter Urintest in der eigenen Praxis; Voraussetzungen von M I erfüllt. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.
GOÄ-Nr. 80KernpositionSchriftliche gutachtliche Äußerung. Tatsächliche schriftliche gutachtliche Beurteilung konkreter Eignungsfragen; bei bloßer kurzer Bescheinigung stattdessen Nr. 70.
GOÄ-Nr. 95Bedingt / alternativSchreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite. Nur bei tatsächlich anfallender Schreibarbeit zur schriftlichen gutachtlichen Äußerung Nr. 80; Zahl der angefangenen DIN-A4-Seiten einsetzen, kein pauschaler Zuschlag für ein kurzes Attest.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 605A

Bedingte oder alternative Position

Requires all:
605
GOÄ 95

Bedingte oder alternative Position

Anzahl: 1
Hinterlegter Faktor: 1
Requires all:
80

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung mit schriftlichem Bericht“ und „Ärztliche Beratung zur Vorsorgevollmacht mit schriftlichem Bericht“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auftrag und Adressat, Beratungsdauer, erhobener Untersuchungsbefund, geprüfte Unterlagen, individuelle ärztliche Beurteilung und Umfang des Schriftstücks.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Fahreignung, LKW, Personenbeförderung, Führerschein.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 605: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 605a: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Nur bei zulässigem separatem Ansatz; nicht Teil der Grundkette.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 3652 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine kurze Bescheinigung wird als ausführlicher Bericht berechnet oder technische Untersuchungen werden ohne konkreten Untersuchungsauftrag ergänzt.


2.

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.


3.

„Fahreignungsuntersuchung für LKW oder Personenbeförderung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.