Haut- oder Nagelpilzabklärung mit eigenem mikroskopischem Direktnachweis
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Sichert eine Pilzinfektion von Haut oder Nagel durch geeigneten Direktnachweis und Kultur, bevor eine längere systemische Behandlung begonnen oder fortgeführt wird. Die Abklärung umfasst lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (etwa Kalilauge).
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinischem Mykoseverdacht, insbesondere vor systemischer Therapie; Material wird aus aktivem Rand beziehungsweise subungualem Befund gewonnen, Vorbehandlung und Leberrisiken sind zu berücksichtigen. Erforderliche Kernleistung: Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (etwa Kalilauge); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 4711 | Kernposition | Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z.B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 4711: Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z.B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
