Haut- oder Nagelpilzabklärung mit eigenem mikroskopischem Direktnachweis

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Haut- oder Nagelpilzabklärung mit eigenem mikroskopischem Direktnachweis

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert eine Pilzinfektion von Haut oder Nagel durch geeigneten Direktnachweis und Kultur, bevor eine längere systemische Behandlung begonnen oder fortgeführt wird. Die Abklärung umfasst lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (etwa Kalilauge).

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinischem Mykoseverdacht, insbesondere vor systemischer Therapie; Material wird aus aktivem Rand beziehungsweise subungualem Befund gewonnen, Vorbehandlung und Leberrisiken sind zu berücksichtigen. Erforderliche Kernleistung: Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (etwa Kalilauge); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 4711KernpositionLichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z.B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 4711: Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z.B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.