Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse

Kardiologie · Rhythmologie und Devices

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichRhythmologie und Devices
KernpositionenGOÄ-Nr. A661
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Überprüft aus der Ferne Batterie, Sonden, gespeicherte Ereignisse und Therapieabgaben eines implantierten Herzsystems und erkennt technische oder rhythmische Auffälligkeiten früh. Die Verlaufskontrolle umfasst gerätefunktionsanalyse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei implantiertem Schrittmacher, ICD oder CRT im vorgesehenen Nachsorgeintervall beziehungsweise bei Alarm; auffällige Übertragung benötigt eine konkrete ärztliche Bewertung und Konsequenz. Erforderliche Kernleistung: Gerätefunktionsanalyse; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige telemedizinische Beratung mit Patientenkontakt.
GOÄ-Nr. A661KernpositionTelemetrische Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, Kardiovertern/Defibrillatoren oder CRT-Systemen über größere Distanz (z.B. häuslich), analog Nr. 661 GOÄ. Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, ICD oder CRT über räumliche Entfernung.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A661

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 661

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Diese Kette betrifft die telemetrische Funktionsanalyse eines Aggregats, nicht das tägliche Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz.
Telemedizinische Erbringung im Klartext dokumentieren; bei A661 die jeweilige BÄK-Empfehlung und Aggregatart prüfen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ sowie „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. A661: Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, ICD oder CRT über räumliche Entfernung.

Art des Aggregats und Übertragungsweg

eingegangene Daten und technische Qualität

Batterie/Sonden/Ereignisse

ärztliche Auswertung

Warnmeldung, Maßnahme und Kommunikation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige telemedizinische Beratung mit Patientenkontakt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.