Welche GOÄ-Ziffern sind für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ in Betracht?
Für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. A661 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ stehen Fernkontrolle, Remote Monitoring, Herzschrittmacher, ICD, CRT, Telekardiologie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Eigenständige telemedizinische Beratung mit Patientenkontakt. |
| GOÄ-Nr. A661 | Kernposition | Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, ICD oder CRT über räumliche Entfernung. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige telemedizinische Beratung mit Patientenkontakt.
Kernposition der Kombination
Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, ICD oder CRT über räumliche Entfernung.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ sowie „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Fernkontrolle, Remote Monitoring, Herzschrittmacher, ICD
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. A661: Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, ICD oder CRT über räumliche Entfernung.
Art des Aggregats und Übertragungsweg
eingegangene Daten und technische Qualität
Batterie/Sonden/Ereignisse
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A661 (Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, ICD oder CRT über räumliche Entfernung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige telemedizinische Beratung mit Patientenkontakt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige telemedizinische Beratung mit Patientenkontakt.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung
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Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Präsenzkontrolle eines implantierten Herzschrittmachers mit kardialer Verlaufskontrolle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A661. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ sowie „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
