Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung

Kardiologie · Rhythmologie und Devices

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichRhythmologie und Devices
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt Ursache und Schwere einer kardialen Funktionsstörung und liefert prognostisch sowie therapeutisch relevante Angaben zu Pumpfunktion und Stauung. Die Verlaufskontrolle umfasst präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dyspnoe, Ödemen, Leistungsknick oder fortbestehendem Herzinsuffizienzverdacht nach Basisdiagnostik sowie zur begründeten Verlaufskontrolle. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung. Grenze: nur nach manueller gebührenrechtlicher Prüfung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. A661KernpositionTelemetrische Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, Kardiovertern/Defibrillatoren oder CRT-Systemen über größere Distanz (z.B. häuslich), analog Nr. 661 GOÄ. Individuelle Analogbewertung der Präsenz-Funktionsanalyse eines ICD-/CRT-Systems entsprechend Nr. 661; nur nach manueller gebührenrechtlicher Prüfung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung. Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. A5140Bedingt / alternativZuschlag für Gewebedoppler-Verfahren bei Echokardiographien, analog Nr. 5140 GOÄ. Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 15Bedingt / alternativEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; höchstens einmal im Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A661

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 661
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5140

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5140
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Same session excludes if included by:
606

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die interne Kennzeichnung A661 darf nicht als künstliche Gebührennummer auf die Rechnung übernommen werden; Leistung verständlich analog Nr. 661 bezeichnen.
Bei konkretem Versicherer bzw. regionaler Kammer die Präsenzabrechnung von ICD/CRT verifizieren.
Für die Präsenzkontrolle von ICD-/CRT-Systemen wurde keine ausdrücklich konsentierte reguläre GOÄ-Ziffer oder spezifische aktuelle BÄK-Standardempfehlung gefunden; A661 bleibt daher eine individuelle Analogbewertung und darf nicht automatisch vorgeschlagen werden.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ sowie „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. A661: Individuelle Analogbewertung der Präsenz-Funktionsanalyse eines ICD-/CRT-Systems entsprechend Nr. 661; nur nach manueller gebührenrechtlicher Prüfung.

Gerätetyp und Indikation

Batterie, Sonden, Therapien und Ereignisspeicher

Programmierung

LV-Funktion und Synchronie

klinischer Verlauf und Folgetermin

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 404

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.