Welche GOÄ-Ziffern sind für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ in Betracht?
Für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. A661 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ stehen ICD, CRT, Defibrillator, Device-Kontrolle, Herzinsuffizienz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. A661 | Kernposition | Individuelle Analogbewertung der Präsenz-Funktionsanalyse eines ICD-/CRT-Systems entsprechend Nr. 661; nur nach manueller gebührenrechtlicher Prüfung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren) |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. A5140 | Bedingt / alternativ | Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 15 | Bedingt / alternativ | Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; höchstens einmal im Kalenderjahr. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Individuelle Analogbewertung der Präsenz-Funktionsanalyse eines ICD-/CRT-Systems entsprechend Nr. 661; nur nach manueller gebührenrechtlicher Prüfung.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; höchstens einmal im Kalenderjahr.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ sowie „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: ICD, CRT, Defibrillator, Device-Kontrolle
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. A661: Individuelle Analogbewertung der Präsenz-Funktionsanalyse eines ICD-/CRT-Systems entsprechend Nr. 661; nur nach manueller gebührenrechtlicher Prüfung.
Gerätetyp und Indikation
Batterie, Sonden, Therapien und Ereignisspeicher
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. A661 (Individuelle Analogbewertung der Präsenz-Funktionsanalyse eines ICD-/CRT-Systems entsprechend Nr. 661; nur nach…); GOÄ-Nr. 424 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 424). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 404.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 404
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse
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Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung
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Präsenzkontrolle eines implantierten Herzschrittmachers mit kardialer Verlaufskontrolle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. A661 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ sowie „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
