Welche GOÄ-Ziffern sind für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHerzinsuffizienz und Kardiomyopathien
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ in Betracht?

Für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen. Auslagen oder Sachkosten werden davon getrennt beurteilt.

Bei der Abrechnung von „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ stehen Telemonitoring, Herzinsuffizienz, Remote Monitoring, Waage, Blutdruck, ICD. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A33Bedingt / alternativEinweisung zu Beginn des Telemonitorings; einmalig nach aktueller Empfehlung.
GOÄ-Nr. A551Bedingt / alternativDatenerfassung, Analyse und Sichtung von Warnmeldungen mittels kardialer Aggregate, je tatsächlich bearbeitetem Kalendertag.
GOÄ-Nr. A600Bedingt / alternativDatenerfassung, Analyse und Sichtung von Warnmeldungen mittels externer Messgeräte, je tatsächlich bearbeitetem Kalendertag; Geräte-/Anwendungskosten sind mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
SACHKOSTEN_TRANSMITTERAuslage / SachkostenNur bei Telemonitoring mittels kardialem Aggregat bzw. kardialer telemedizinischer Funktionsanalyse nach der Empfehlung 2026; tatsächliche Auslagen auf Verlangen nachweisen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A33

Bedingte oder alternative Position

Einweisung zu Beginn des Telemonitorings; einmalig nach aktueller Empfehlung.

Analog bewertet zu: 33
GOÄ A551

Bedingte oder alternative Position

Datenerfassung, Analyse und Sichtung von Warnmeldungen mittels kardialer Aggregate, je tatsächlich bearbeitetem Kalendertag.

Analog bewertet zu: 551
GOÄ A600

Bedingte oder alternative Position

Datenerfassung, Analyse und Sichtung von Warnmeldungen mittels externer Messgeräte, je tatsächlich bearbeitetem Kalendertag; Geräte-/Anwendungskosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Analog bewertet zu: 600
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

SACHKOSTEN_TRANSMITTER

Bedingte oder alternative Position

Nur bei Telemonitoring mittels kardialem Aggregat bzw. kardialer telemedizinischer Funktionsanalyse nach der Empfehlung 2026; tatsächliche Auslagen auf Verlangen nachweisen.

Betragsregel: 400
Behandlungsphase: annual_expense
Positionsart: expense
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Maximum consecutive years: 3

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“?

Hinweise zur Kombination

A33 einmalig zu Beginn.
A551 und A600 sind eigenständige Datenwege. Beide nur dann am selben Kalendertag vorschlagen, wenn tatsächlich beide unterschiedlichen Datenmanagementleistungen erbracht und dokumentiert wurden; keine automatische Doppelberechnung.
Nr. 60 nicht, wenn die beteiligten Ärzte demselben TMZ angehören.
Die gemeinsame Empfehlung gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2027; vor späterer Nutzung Aktualität prüfen.
Die 400 EUR sind eine Transmitter-Auslage, keine GOÄ-Nr. 400.

Besondere Dokumentationsvorgaben

medizinische Einschlusskriterien
Einweisung und eingesetztes System
tägliche Daten, technische Plausibilität und Warnmeldungen
ärztliche Bewertung und Maßnahmen
Datenweg: kardiales Aggregat oder externe Messgeräte
bei Transmitter tatsächliche Auslagen und Abrechnungsjahr

Wie grenzt sich „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ sowie „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Telemonitoring, Herzinsuffizienz, Remote Monitoring, Waage

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

medizinische Einschlusskriterien

Einweisung und eingesetztes System

tägliche Daten, technische Plausibilität und Warnmeldungen

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, tatsächlichen Kosten und erforderlichem Auslagennachweis

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A33 gilt zusätzlich: Einweisung zu Beginn des Telemonitorings; einmalig nach aktueller Empfehlung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN_TRANSMITTER

Nur bei Telemonitoring mittels kardialem Aggregat bzw. kardialer telemedizinischer Funktionsanalyse nach der Empfehlung 2026; tatsächliche Auslagen auf Verlangen nachweisen.

Betragsregel: 400

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A33 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einweisung zu Beginn des Telemonitorings; einmalig nach aktueller Empfehlung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden ohne tatsächliche Verwendung und ohne Prüfung der Auslagenregel übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen. Auslagen oder Sachkosten werden davon getrennt beurteilt.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ sowie „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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