Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung

Kardiologie · Herzinsuffizienz und Kardiomyopathien

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichHerzinsuffizienz und Kardiomyopathien
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt Ursache und Schwere einer kardialen Funktionsstörung und liefert prognostisch sowie therapeutisch relevante Angaben zu Pumpfunktion und Stauung. Die Verlaufskontrolle umfasst telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dyspnoe, Ödemen, Leistungsknick oder fortbestehendem Herzinsuffizienzverdacht nach Basisdiagnostik sowie zur begründeten Verlaufskontrolle. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nach aktueller gemeinsamer Empfehlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A33Bedingt / alternativStrukturierte Diabetes-Schulung (min. 20 Min.) mit Evaluation & Fragebogen zur Behandlungsmanagement-Umsetzung. (Diabetes, Schwangerschaftsdiabetes, Pankreatektomie-Nachsorge). Einweisung zu Beginn des Telemonitorings; einmalig nach aktueller Empfehlung.
GOÄ-Nr. A551Bedingt / alternativReizstrombehandlung (HF-Ströme), ggf. wechselweise mit verschiedenen Impulsformen und/oder Saugelektroden. Datenerfassung, Analyse und Sichtung von Warnmeldungen mittels kardialer Aggregate, je tatsächlich bearbeitetem Kalendertag.
GOÄ-Nr. A600Bedingt / alternativHerzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung. Datenerfassung, Analyse und Sichtung von Warnmeldungen mittels externer Messgeräte, je tatsächlich bearbeitetem Kalendertag; Geräte-/Anwendungskosten sind mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
SACHKOSTEN_TRANSMITTERAuslage / SachkostenTransmitterkosten. Nur bei Telemonitoring mittels kardialem Aggregat bzw. kardialer telemedizinischer Funktionsanalyse nach der Empfehlung 2026; tatsächliche Auslagen auf Verlangen nachweisen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A33

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 33
GOÄ A551

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 551
GOÄ A600

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 600
SACHKOSTEN_TRANSMITTER

Bedingte oder alternative Position

Betragsregel: 400
Behandlungsphase: annual_expense
Positionsart: expense
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Maximum consecutive years: 3

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

A33 einmalig zu Beginn.
A551 und A600 sind eigenständige Datenwege. Beide nur dann am selben Kalendertag vorschlagen, wenn tatsächlich beide unterschiedlichen Datenmanagementleistungen erbracht und dokumentiert wurden; keine automatische Doppelberechnung.
Nr. 60 nicht, wenn die beteiligten Ärzte demselben TMZ angehören.
Die gemeinsame Empfehlung gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2027; vor späterer Nutzung Aktualität prüfen.
Die 400 EUR sind eine Transmitter-Auslage, keine GOÄ-Nr. 400.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Telemetrische Fernkontrolle von Herzschrittmacher, ICD oder CRT – Gerätefunktionsanalyse“ sowie „Präsenzkontrolle eines ICD- oder CRT-Systems mit Herzinsuffizienzbeurteilung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

medizinische Einschlusskriterien

Einweisung und eingesetztes System

tägliche Daten, technische Plausibilität und Warnmeldungen

Verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, tatsächlichen Kosten und erforderlichem Auslagennachweis

ärztliche Bewertung und Maßnahmen

Datenweg: kardiales Aggregat oder externe Messgeräte

bei Transmitter tatsächliche Auslagen und Abrechnungsjahr

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN_TRANSMITTER

Transmitterkosten. Nur bei Telemonitoring mittels kardialem Aggregat bzw. kardialer telemedizinischer Funktionsanalyse nach der Empfehlung 2026; tatsächliche Auslagen auf Verlangen nachweisen.

Betragsregel: 400

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A33 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einweisung zu Beginn des Telemonitorings; einmalig nach aktueller Empfehlung.


2.

Sachkosten oder Auslagen werden ohne tatsächliche Verwendung und ohne Prüfung der Auslagenregel übernommen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.