Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK
HNO-Heilkunde · Rhinologie – Nasennebenhöhlenchirurgie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Eröffnet und saniert die betroffene Nasennebenhöhle endonasal unter Sicht, verbessert die Drainage und entfernt krankhaft veränderte Schleimhaut beziehungsweise polypöses Gewebe möglichst funktionserhaltend. Der Eingriff umfasst analogbewertung nach BÄK.
Wann ist sie anwendbar?
Bei chronischer oder komplizierter Nebenhöhlenerkrankung mit passender Endoskopie und Bildgebung nach unzureichender konservativer Behandlung beziehungsweise dringlicher Komplikationsindikation; Zielhöhle und Operationsumfang müssen befundgerecht sein. Erforderliche Kernleistung: Analogbewertung nach BÄK; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS | Kernposition | Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – analog Nr. 1486. BÄK-Ratgeber; Nr. 1468 ist in der Analogbewertung enthalten und nicht zusätzlich anzusetzen. |
| GOÄ-Nr. 483 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte. Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Endonasale Operation an Siebbein- oder Keilbeinhöhle – FESS-Konstellation“ sowie „Kieferhöhlenpunktion mit Spülung und mikrobiologischer Probengewinnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS: BÄK-Ratgeber; Nr. 1468 ist in der Analogbewertung enthalten und nicht zusätzlich anzusetzen.
Indikation und Seite
Operationszugang
Umfang
eingeschlossene Leistung Nr. 1468
Sekret/Abstrich
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
