Welche GOÄ-Ziffern sind für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie – Nasennebenhöhlenchirurgie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ in Betracht?

Für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ stehen Kieferhöhlenoperation, endonasale Fensterung, FESS Maxillaris, Antrostomie, analog 1486. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARISKernpositionBÄK-Ratgeber; Nr. 1468 ist in der Analogbewertung enthalten und nicht zusätzlich anzusetzen.
GOÄ-Nr. 483Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS

Kernposition der Kombination

BÄK-Ratgeber; Nr. 1468 ist in der Analogbewertung enthalten und nicht zusätzlich anzusetzen.

Analog bewertet zu: 1486
Im Leistungsinhalt enthalten:
1468
GOÄ 483

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Seite
Operationszugang
Umfang
eingeschlossene Leistung Nr. 1468
Sekret/Abstrich

Wie grenzt sich „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Endonasale Operation an Siebbein- oder Keilbeinhöhle – FESS-Konstellation“ sowie „Kieferhöhlenpunktion mit Spülung und mikrobiologischer Probengewinnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kieferhöhlenoperation, endonasale Fensterung, FESS Maxillaris, Antrostomie

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS: BÄK-Ratgeber; Nr. 1468 ist in der Analogbewertung enthalten und nicht zusätzlich anzusetzen.

Indikation und Seite

Operationszugang

Umfang

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS (BÄK-Ratgeber; Nr. 1468 ist in der Analogbewertung enthalten und nicht zusätzlich anzusetzen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A1486-ENDONASAL-MAXILLARIS. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Moderne endonasale Kieferhöhlenoperation – Analogbewertung nach BÄK“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Endonasale Operation an Siebbein- oder Keilbeinhöhle – FESS-Konstellation“ sowie „Kieferhöhlenpunktion mit Spülung und mikrobiologischer Probengewinnung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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