Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ in Betracht?
Für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1863 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5230 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ stehen Endopyelotomie, UPJ, Nierenbeckenabgang. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1863 | Kernposition | BÄK-Komplex analog Nr. 1827 plus Nr. 1852; Stent/Nephrostomie und Darstellung nach 5220 sind enthalten. |
| GOÄ-Nr. 5230 | Bedingt / alternativ | Darstellung von Blase/Urethra nur wenn zusätzlich erforderlich und vollständig erbracht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
BÄK-Komplex analog Nr. 1827 plus Nr. 1852; Stent/Nephrostomie und Darstellung nach 5220 sind enthalten.
Bedingte oder alternative Position
Darstellung von Blase/Urethra nur wenn zusätzlich erforderlich und vollständig erbracht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Endopyelotomie, UPJ, Nierenbeckenabgang
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. A1863: BÄK-Komplex analog Nr. 1827 plus Nr. 1852; Stent/Nephrostomie und Darstellung nach 5220 sind enthalten.
Zugangsweg
Stenose und Inzision
Harnableitung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1863 (BÄK-Komplex analog Nr. 1827 plus Nr. 1852; Stent/Nephrostomie und Darstellung nach 5220 sind enthalten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5230 gilt zusätzlich: Darstellung von Blase/Urethra nur wenn zusätzlich erforderlich und vollständig erbracht.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5230 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Darstellung von Blase/Urethra nur wenn zusätzlich erforderlich und vollständig erbracht.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1863. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perkutane Nephrolitholapaxie (PCNL/PNL)“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
