Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR

Kardiologie · Koronare Herzkrankheit und Ischämiediagnostik

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKoronare Herzkrankheit und Ischämiediagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 360 und GOÄ-Nr. A649
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Unterscheidet morphologische Koronarstenose, belastungsabhängige Ischämie und Myokardfunktion, damit die weitere konservative oder invasive Strategie gewählt werden kann. Die Bildgebung umfasst invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR.

Wann ist sie anwendbar?

Bei passender Symptomatik und klinischer Vortestwahrscheinlichkeit, auffälliger Voruntersuchung oder wenn das Ergebnis eine Revaskularisationsentscheidung beeinflusst. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung außerhalb der im Eingriff enthaltenen Aufklärung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Eigenständige vollständige klinische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 360KernpositionHerzkatheter-Einbringung mit arterieller Katheterplazierung zur Koronarangiographie unter Röntgen- und EKG-Kontrolle, je Sitzung. Herzkathetereinbringung und Kontrastmittelgabe zur selektiven Koronarangiographie; je Sitzung einmal.
GOÄ-Nr. 5324Bedingt / alternativSelektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie. Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses, eine Serie.
GOÄ-Nr. 5325Bedingt / alternativSelektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie. Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse, eine Serie.
GOÄ-Nr. 5326Bedingt / alternativSelektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 5324 oder 5325, zweite bis fünfte Serie, je Serie. Zweite bis fünfte Serie im Anschluss an Nr. 5324 oder 5325, je tatsächlich durch Kontrastmittelgabe definierter Serie.
GOÄ-Nr. A649KernpositionTranskranielle, doppler-sonographische Untersuchung – einschließlich graphischer Registrierung. Druckmessung zur FFR und/oder iFR; maximal je einmal für RCA, LAD/ggf. Hauptstamm und RCX/ggf. Hauptstamm.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativInjektion, intravenös. Intravenöse Arzneimittelinjektion zur Flussreserve tatsächlich durchgeführt und nicht Bestandteil einer anderen Leistung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5324

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: coronary_angiography_scope
GOÄ 5325

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: coronary_angiography_scope
GOÄ 5326

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Min: 1
Max: 4
GOÄ A649

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 649
Wiederholung:
Max: 3

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 360 ist neben Nrn. 626 oder 627 nicht berechnungsfähig.
Nr. 5324 und Nr. 5325 sind Alternativen.
A649 maximal je einmal für RCA, LAD/gegebenenfalls Hauptstamm und RCX/gegebenenfalls Hauptstamm, insgesamt höchstens dreimal je Herzkatheteruntersuchung.
Eine medikamentöse Applikation zur Bestimmung der koronaren Flussreserve kann bei eigenständiger Leistung zusätzlich berechnungsfähig sein.

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: coronary_angiography_scope
Members:
5324
5325
Min: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nr. 5324 und 5325 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig; Umfang der tatsächlichen selektiven Koronarangiographie wählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach PCI oder Koronarstent“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 360: Herzkathetereinbringung und Kontrastmittelgabe zur selektiven Koronarangiographie; je Sitzung einmal.

GOÄ-Nr. A649: Druckmessung zur FFR und/oder iFR; maximal je einmal für RCA, LAD/ggf. Hauptstamm und RCX/ggf. Hauptstamm.

Katheterzugang und selektive Koronarangiographie

Anzahl und Definition der Serien nach Kontrastmittelgaben

Gefäßsegment und Druckkurven

FFR-/iFR-Messwerte und Protokoll

gegebenenfalls Hyperämie und Medikament

therapeutische Konsequenz

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung außerhalb der im Eingriff enthaltenen Aufklärung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.