Welche GOÄ-Ziffern sind für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ in Betracht?
Für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ führt die Kette GOÄ-Nr. 360 und GOÄ-Nr. A649 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5324, GOÄ-Nr. 5325 und GOÄ-Nr. 5326 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ stehen FFR, iFR, iwFR, Herzkatheter, Koronarstenose, Druckdraht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Beratung außerhalb der im Eingriff enthaltenen Aufklärung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Eigenständige vollständige klinische Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 360 | Kernposition | Herzkathetereinbringung und Kontrastmittelgabe zur selektiven Koronarangiographie; je Sitzung einmal. |
| GOÄ-Nr. 5324 | Bedingt / alternativ | Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses, eine Serie. |
| GOÄ-Nr. 5325 | Bedingt / alternativ | Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse, eine Serie. |
| GOÄ-Nr. 5326 | Bedingt / alternativ | Zweite bis fünfte Serie im Anschluss an Nr. 5324 oder 5325, je tatsächlich durch Kontrastmittelgabe definierter Serie. |
| GOÄ-Nr. A649 | Kernposition | Druckmessung zur FFR und/oder iFR; maximal je einmal für RCA, LAD/ggf. Hauptstamm und RCX/ggf. Hauptstamm. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Arzneimittelinjektion zur Flussreserve tatsächlich durchgeführt und nicht Bestandteil einer anderen Leistung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Beratung außerhalb der im Eingriff enthaltenen Aufklärung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige vollständige klinische Untersuchung.
Kernposition der Kombination
Herzkathetereinbringung und Kontrastmittelgabe zur selektiven Koronarangiographie; je Sitzung einmal.
Bedingte oder alternative Position
Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses, eine Serie.
Bedingte oder alternative Position
Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse, eine Serie.
Bedingte oder alternative Position
Zweite bis fünfte Serie im Anschluss an Nr. 5324 oder 5325, je tatsächlich durch Kontrastmittelgabe definierter Serie.
Kernposition der Kombination
Druckmessung zur FFR und/oder iFR; maximal je einmal für RCA, LAD/ggf. Hauptstamm und RCX/ggf. Hauptstamm.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Arzneimittelinjektion zur Flussreserve tatsächlich durchgeführt und nicht Bestandteil einer anderen Leistung.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach PCI oder Koronarstent“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: FFR, iFR, iwFR, Herzkatheter
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 360: Herzkathetereinbringung und Kontrastmittelgabe zur selektiven Koronarangiographie; je Sitzung einmal.
GOÄ-Nr. A649: Druckmessung zur FFR und/oder iFR; maximal je einmal für RCA, LAD/ggf. Hauptstamm und RCX/ggf. Hauptstamm.
Katheterzugang und selektive Koronarangiographie
Anzahl und Definition der Serien nach Kontrastmittelgaben
Gefäßsegment und Druckkurven
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 360 (Herzkathetereinbringung und Kontrastmittelgabe zur selektiven Koronarangiographie; je Sitzung einmal); GOÄ-Nr. A649 (Druckmessung zur FFR und/oder iFR; maximal je einmal für RCA, LAD/ggf. Hauptstamm und RCX/ggf. Hauptstamm). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige Beratung außerhalb der im Eingriff enthaltenen Aufklärung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung außerhalb der im Eingriff enthaltenen Aufklärung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nachsorge nach koronarer Bypassoperation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nachsorge nach PCI oder Koronarstent
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Stressechokardiographie bei Ischämie- oder Klappenfragestellung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Kardiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ führt die Kette GOÄ-Nr. 360 und GOÄ-Nr. A649 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5324, GOÄ-Nr. 5325 und GOÄ-Nr. 5326 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 360 und GOÄ-Nr. A649. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Invasive Koronarangiographie mit FFR/iFR“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach PCI oder Koronarstent“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
