Welche GOÄ-Ziffern sind für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ in Betracht?
Für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 5371 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 346, GOÄ-Nr. 347 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ stehen Koronar-CT, CCTA, CT-Angiographie, Koronararterien, Kontrastmittel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 5371 | Kernposition | Computertomographie des Thorax/Herzens gemäß Leistungslegende tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5376 | Bedingt / alternativ | Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergesteuerte Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion nur bei tatsächlicher zusätzlicher Analyse; nur mit einfachem Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Erste intravenöse Kontrastmitteleinbringung tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung nur bei tatsächlich zusätzlicher Gabe. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Computertomographie des Thorax/Herzens gemäß Leistungslegende tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Computergesteuerte Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion nur bei tatsächlicher zusätzlicher Analyse; nur mit einfachem Gebührensatz.
Bedingte oder alternative Position
Erste intravenöse Kontrastmitteleinbringung tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung nur bei tatsächlich zusätzlicher Gabe.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach Myokardinfarkt mit Belastungs- und Rehabilitationsplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Koronar-CT, CCTA, CT-Angiographie, Koronararterien
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Indikation und Strahlenrechtfertigung
Herzfrequenzkontrolle und Protokoll
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 5371 (Computertomographie des Thorax/Herzens gemäß Leistungslegende tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5376 gilt zusätzlich: Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Nachsorge nach Myokardinfarkt mit Belastungs- und Rehabilitationsplanung
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Nachsorge nach PCI oder Koronarstent
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 5371. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach Myokardinfarkt mit Belastungs- und Rehabilitationsplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
