Welche GOÄ-Ziffern sind für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKoronare Herzkrankheit und Ischämiediagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ in Betracht?

Für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 5371 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 346, GOÄ-Nr. 347 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ stehen Koronar-CT, CCTA, CT-Angiographie, Koronararterien, Kontrastmittel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 5371KernpositionComputertomographie des Thorax/Herzens gemäß Leistungslegende tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputergesteuerte Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion nur bei tatsächlicher zusätzlicher Analyse; nur mit einfachem Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativErste intravenöse Kontrastmitteleinbringung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativJede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung nur bei tatsächlich zusätzlicher Gabe.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 5371

Kernposition der Kombination

Computertomographie des Thorax/Herzens gemäß Leistungslegende tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 5376

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 5377

Bedingte oder alternative Position

Computergesteuerte Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion nur bei tatsächlicher zusätzlicher Analyse; nur mit einfachem Gebührensatz.

Faktorregel: nur Einfachsatz
GOÄ 346

Bedingte oder alternative Position

Erste intravenöse Kontrastmitteleinbringung tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung nur bei tatsächlich zusätzlicher Gabe.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“?

Hinweise zur Kombination

Für die Koronar-CT-Angiographie existieren reguläre CT-Ziffern; keine Analogziffer bilden.
Technische Durchführung, persönliche Leistungserbringung und radiologische Qualifikation prüfen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Strahlenrechtfertigung
Herzfrequenzkontrolle und Protokoll
Kontrastmittel, Menge und Applikation
CT-Serien und Rekonstruktionen
Koronarsegmente, Stenosegrad und Zusatzbefunde

Wie grenzt sich „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach Myokardinfarkt mit Belastungs- und Rehabilitationsplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Koronar-CT, CCTA, CT-Angiographie, Koronararterien

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Indikation und Strahlenrechtfertigung

Herzfrequenzkontrolle und Protokoll

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 5371 (Computertomographie des Thorax/Herzens gemäß Leistungslegende tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5376 gilt zusätzlich: Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5376 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ergänzende CT-Serie(n) nach Kontrastmittelgabe; unabhängig von der Zahl der zusätzlichen Serien nur einmal je Sitzung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 5371 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5376, GOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 346, GOÄ-Nr. 347 und GOÄ-Nr. 602 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 5371. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Koronar-CT-Angiographie mit Kontrastmittel und computergestützter Auswertung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach Myokardinfarkt mit Belastungs- und Rehabilitationsplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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