Nachsorge nach PCI oder Koronarstent

Kardiologie · Koronare Herzkrankheit und Ischämiediagnostik

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKoronare Herzkrankheit und Ischämiediagnostik
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Nachsorge nach PCI oder Koronarstent

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Kontrolliert nach Koronarintervention Beschwerdeverlauf, linksventrikuläre Funktion, Risikofaktoren und antithrombotische Therapie und sucht gezielt nach Restenose, Blutung oder anderer Komplikation. Die Verlaufskontrolle umfasst zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation.

Wann ist sie anwendbar?

Nach PCI beziehungsweise Stentimplantation im geplanten Verlauf oder bei neuen Beschwerden; Zusatzbildgebung oder Belastungstest nur bei klinischer Konsequenz, Dauer und Adhärenz der Plättchenhemmung sind ausdrücklich zu prüfen. Erforderliche Kernleistung: Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren). Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung. Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 659Bedingt / alternativLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung. Langzeit-EKG bei Rhythmusfragestellung.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung. Langzeit-Blutdruckmessung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 15Bedingt / alternativEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; höchstens einmal im Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 652Bedingt / alternativEKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung. Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 606Bedingt / alternativSpiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie. Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 652

Bedingte oder alternative Position

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 606

Bedingte oder alternative Position

In derselben Sitzung enthalten:
605
602_if_part_of_spiroergometry

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die Nrn. 650 bis 653 sind in derselben Inanspruchnahme nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie und gegebenenfalls die Oxymetrie; Nr. 605 und eine lediglich integrierte Nr. 602 dafür nicht zusätzlich ansetzen.

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: ekg_650_653
Members:
651
652
Min if documented path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nur die tatsächlich erbrachte EKG-Art auswählen; die Nrn. 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach koronarer Bypassoperation“ sowie „Nachsorge nach Myokardinfarkt mit Belastungs- und Rehabilitationsplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

Interventionsdatum und behandelte Gefäße

Symptomverlauf

antithrombotische Medikation und Blutungsrisiko

EKG-/Echo-Befund

Sekundärprävention

Abstimmung mit Mitbehandlern

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.