Flankenschmerz – urologische Untersuchung mit Urin- und Nierensonographie
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft Nieren, Harnabfluss, Blasenfüllung und Restharn und verbindet den sonographischen Befund mit Urindiagnostik zur Einordnung von Stein, Infektion oder Obstruktion. Die Bildgebung umfasst urologische Untersuchung, Urindiagnostik und Nierensonographie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Flankenschmerz, Dysurie, Hämaturie, Restharnverdacht oder eingeschränkter Nierenfunktion; Urinparameter und Bildgebung sind nach vermuteter Ursache auszuwählen. Erforderliche Kernleistungen: Urologische Untersuchung, Urindiagnostik und Nierensonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständiger Untersuchung eines in Nr. 6 genannten Organsystems bzw. vollständigem Gefäßstatus; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. Bloße Mitdarstellung oder Lagekontrolle genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an eine Leistung nach Nrn. 410–418; in der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze Nr. 420. Organ/Region in der Rechnung benennen; vollständige diagnostische Darstellung in mindestens zwei Ebenen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Bedingt / alternativ | C-reaktives Protein (CRP). Nur bei Erfüllung der M-I-Vorhaltebedingungen: Untersuchung direkt beim Patienten oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/Probenübergabe; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..
GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständiger Untersuchung eines in Nr. 6 genannten Organsystems bzw. vollständigem Gefäßstatus; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511..
GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. Bloße Mitdarstellung oder Lagekontrolle genügt nicht.; Organbezug: rechte Niere.
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an eine Leistung nach Nrn. 410–418; in der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze Nr. 420. Organ/Region in der Rechnung benennen; vollständige diagnostische Darstellung in mindestens zwei Ebenen.; Organbezug: linke Niere.
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..
GOÄ-Nummer 3524: C-reaktives Protein (CRP); Nur bei Erfüllung der M-I-Vorhaltebedingungen: Untersuchung direkt beim Patienten oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/Probenübergabe; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
