Harnwegsbeschwerden mit Nieren- und Blasensonographie
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft Nieren, Harnabfluss, Blasenfüllung und Restharn und verbindet den sonographischen Befund mit Urindiagnostik zur Einordnung von Stein, Infektion oder Obstruktion. Die Bildgebung umfasst harnwegsbeschwerden mit Nieren- und Blasensonographie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Flankenschmerz, Dysurie, Hämaturie, Restharnverdacht oder eingeschränkter Nierenfunktion; Urinparameter und Bildgebung sind nach vermuteter Ursache auszuwählen. Erforderliche Kernleistungen: Harnwegsbeschwerden mit Nieren- und Blasensonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment. Gesondert erforderliche und tatsächlich durchgeführte Sedimentuntersuchung. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.; Organbezug: rechte Niere.
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.; Organbezug: linke Niere.
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; In der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze; alle weiteren Organe/Regionen mitzählen und in der Rechnung benennen. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.; Organbezug: Harnblase.
GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..
GOÄ-Nummer 3531: Urinsediment; Gesondert erforderliche und tatsächlich durchgeführte Sedimentuntersuchung. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
