Welche GOÄ-Ziffern sind für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKlappen- und strukturelle Herzerkrankungen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ in Betracht?

Für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ stehen Gewebedoppler, Speckle Tracking, Strain, GLS, Spezialecho. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. A5140KernpositionGewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. A5139KernpositionSpeckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
GOÄ-Nr. A629Bedingt / alternativZusätzliche Stressechokardiographie nur bei eigenständiger medizinischer Fragestellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5140

Kernposition der Kombination

Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 5140
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ A5139

Kernposition der Kombination

Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.

Analog bewertet zu: 5139
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

GOÄ 654

Bedingte oder alternative Position

Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

GOÄ A629

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Stressechokardiographie nur bei eigenständiger medizinischer Fragestellung.

Analog bewertet zu: 629

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“?

Hinweise zur Kombination

A5140 und A5139 jeweils einmal je Sitzung.
Bei Nebeneinanderberechnung zusätzliche medizinische Begründung für A5139; bei Speckle Tracking mit 3D keine weitere 3D-/4D-Analogposition.

Besondere Dokumentationsvorgaben

medizinische Indikation
Messorte und Gewebedopplerwerte
Strain/GLS und Software
Bildqualität
medizinische Begründung für Kombination
klinische Konsequenz

Wie grenzt sich „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“ sowie „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gewebedoppler, Speckle Tracking, Strain, GLS

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

medizinische Indikation

Messorte und Gewebedopplerwerte

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. A5140 (Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“ sowie „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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