Welche GOÄ-Ziffern sind für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ in Betracht?
Für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ stehen Gewebedoppler, Speckle Tracking, Strain, GLS, Spezialecho. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. A5140 | Kernposition | Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. A5139 | Kernposition | Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 654 | Bedingt / alternativ | Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung |
| GOÄ-Nr. A629 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Stressechokardiographie nur bei eigenständiger medizinischer Fragestellung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Kernposition der Kombination
Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung.
Kernposition der Kombination
Speckle Tracking als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung; bei zusätzlichem A5140 medizinische Begründung in der Rechnung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Bedingte oder alternative Position
Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Stressechokardiographie nur bei eigenständiger medizinischer Fragestellung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“ sowie „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gewebedoppler, Speckle Tracking, Strain, GLS
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
medizinische Indikation
Messorte und Gewebedopplerwerte
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. A5140 (Gewebedoppler als eigenständiger Zusatz zur Echokardiographie; einmal je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung
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Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. A5140 und GOÄ-Nr. A5139. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Spezialechokardiographie mit Gewebedoppler und Speckle Tracking“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mitralklappenstenose – Schweregrad-, Belastungs- und Rhythmusbeurteilung“ sowie „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
