Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung

Vorsorge, Impfstatus und Serologie bei Biostoffexposition ohne pauschale Laborübernahme.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 250
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Die Beratung zum tätigkeitsbedingten Infektionsrisiko ist der Ausgangspunkt. Untersuchung und Blutentnahme werden nur bei tatsächlicher Durchführung angesetzt; Leistungen eines Fremdlabors rechnet dieses selbst ab.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung.

GOÄ-Nr. 5Bedingte Zusatzposition

Symptombezogene Untersuchung

Nur bei tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung.

GOÄ-Nr. 250Bedingte Zusatzposition

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme; Laborleistungen des Fremdlabors nicht übernehmen.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite behandelt die Vorsorge und Statusprüfung. Die Durchführung einer Injektions-, Parallel-, oralen oder Tetanus-Simultanimpfung hat jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkrete Biostoff- und Tätigkeitsgefährdung

Impf- und Immunstatus sowie Beratungsinhalt

Symptombezug einer körperlichen Untersuchung

eigene Blutentnahme und klare Zuordnung der Fremdlaborleistungen

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei Nadelstichgefährdung wird der Immunstatus beraten und für eine indizierte Serologie venöses Blut in der Praxis entnommen. Das Fremdlabor rechnet seine Analytik selbst.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine körperliche Untersuchung wird ohne Symptome oder tatsächliche Durchführung ergänzt.


2.

Fremdlaboranalysen werden zusammen mit der eigenen Blutentnahme als eigene Leistungen übernommen.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.