Was kann man bei Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst nach GOÄ abrechnen?
Vorsorge, Impfstatus und Serologie bei Biostoffexposition ohne pauschale Laborübernahme.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung in Betracht?
Die Beratung zum tätigkeitsbedingten Infektionsrisiko ist der Ausgangspunkt. Untersuchung und Blutentnahme werden nur bei tatsächlicher Durchführung angesetzt; Leistungen eines Fremdlabors rechnet dieses selbst ab.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme; Laborleistungen des Fremdlabors nicht übernehmen. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 5: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 250: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme; Laborleistungen des Fremdlabors nicht übernehmen.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung von ähnlichen Untersuchungen ab?
Diese Seite behandelt die Vorsorge und Statusprüfung. Die Durchführung einer Injektions-, Parallel-, oralen oder Tetanus-Simultanimpfung hat jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
konkrete Biostoff- und Tätigkeitsgefährdung
Impf- und Immunstatus sowie Beratungsinhalt
Symptombezug einer körperlichen Untersuchung
eigene Blutentnahme und klare Zuordnung der Fremdlaborleistungen
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei Nadelstichgefährdung wird der Immunstatus beraten und für eine indizierte Serologie venöses Blut in der Praxis entnommen. Das Fremdlabor rechnet seine Analytik selbst.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Infektionsgefährdung im Gesundheitsdienst – Vorsorge mit Impfstatus-/Serologieprüfung typisch?
1.
Fehler 1
Eine körperliche Untersuchung wird ohne Symptome oder tatsächliche Durchführung ergänzt.
2.
Fehler 2
Fremdlaboranalysen werden zusammen mit der eigenen Blutentnahme als eigene Leistungen übernommen.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Diese Seite behandelt die Vorsorge und Statusprüfung. Die Durchführung einer Injektions-, Parallel-, oralen oder Tetanus-Simultanimpfung hat jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
