Wie wird eine Tetanus-Simultanimpfung nach Arbeitsunfall abgerechnet?

Spezielle Impfleistung für die simultane aktive und passive Tetanus-Immunisierung.

EinordnungSchutzimpfung
KernpositionenGOÄ-Nr. 378
Nur bei ZusatzleistungKeine optionalen Positionen in dieser Kette
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung in Betracht?

Die Simultanimpfung setzt voraus, dass aktive Impfung und passive Immunisierung tatsächlich gemeinsam durchgeführt werden. Eine einzelne Tetanusimpfung erfüllt diesen besonderen Leistungsinhalt nicht.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 378KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter simultaner aktiver und passiver Tetanus-Immunisierung; spezielle Leistungslegende und Ausschlüsse beachten.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 378: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter simultaner aktiver und passiver Tetanus-Immunisierung; spezielle Leistungslegende und Ausschlüsse beachten.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung von ähnlichen Untersuchungen ab?

Die Seite betrifft die kombinierte aktive und passive Immunisierung. Einzelne Injektionsimpfungen und Parallelimpfungen ohne Immunglobulin sind davon abzugrenzen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Wund- und Unfallkontext

Tetanus-Impfstatus und Indikationsentscheidung

aktive Vakzine und passives Immunglobulin

Chargen, Applikationsstellen und Zeitpunkt beider Komponenten

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Nach verletzungsbezogener Prüfung des Impfstatus werden Tetanusimpfstoff und Immunglobulin gleichzeitig an getrennten Stellen verabreicht und dokumentiert.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Tetanus-Simultanimpfung – aktive und passive Immunisierung typisch?

1.

Fehler 1

Eine alleinige Auffrischimpfung wird als Simultanimmunisierung bezeichnet.


2.

Fehler 2

Die aktive und passive Komponente sind aus der Dokumentation nicht getrennt nachvollziehbar.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Der vollständige Leistungsinhalt der Kernposition wird nur aus der Bezeichnung der Untersuchung abgeleitet.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Die Simultanimpfung setzt voraus, dass aktive Impfung und passive Immunisierung tatsächlich gemeinsam durchgeführt werden. Eine einzelne Tetanusimpfung erfüllt diesen besonderen Leistungsinhalt nicht.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 378 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Die Seite betrifft die kombinierte aktive und passive Immunisierung. Einzelne Injektionsimpfungen und Parallelimpfungen ohne Immunglobulin sind davon abzugrenzen.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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