Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses

Radiologie · Angiographie – Herz

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie – Herz
KernpositionenGOÄ-Nr. 5324
GOÄ-Abrechnung für Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Unterscheidet morphologische Koronarstenose, belastungsabhängige Ischämie und Myokardfunktion, damit die weitere konservative oder invasive Strategie gewählt werden kann. Die Bildgebung umfasst selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses.

Wann ist sie anwendbar?

Bei passender Symptomatik und klinischer Vortestwahrscheinlichkeit, auffälliger Voruntersuchung oder wenn das Ergebnis eine Revaskularisationsentscheidung beeinflusst. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses. Grenze: Alternative zu Nr. 5325.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5324KernpositionSelektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie. Alternative zu Nr. 5325; nicht gleichzeitig für denselben Untersuchungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5326Bedingt / alternativZweite bis fünfte Serie im Anschluss an Nr. 5324, je Serie. Nur bei tatsächlich erbrachten weiteren Serien.
GOÄ-Nr. 5327Bedingt / alternativZusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie. Nur bei tatsächlich zusätzlicher Linksventrikulographie.
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativZuschlag bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik. Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 360Bedingt / alternativHerzkatheter-Einbringung und selektive intraarterielle Kontrastmitteleinbringung zur Koronarangiographie. Nur bei tatsächlich erbrachter selbständiger Katheter-/Kontrastmittelleistung; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 361Bedingt / alternativErneute Herzkatheter-Einbringung zur Sondierung eines weiteren Gefäßes. Nur tatsächlich zusätzlich und höchstens zweimal je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5324

Kernposition der Kombination

Abrechnungsalternative: koronarangiographie_basis
GOÄ 5326

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 4
GOÄ 5328

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1
GOÄ 361

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 360

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5324: Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie; Alternative zu Nr. 5325; nicht gleichzeitig für denselben Untersuchungsinhalt..

GOÄ-Nummer 5326: Zweite bis fünfte Serie im Anschluss an Nr. 5324, je Serie; Nur bei tatsächlich erbrachten weiteren Serien..

GOÄ-Nummer 5327: Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie; Nur bei tatsächlich zusätzlicher Linksventrikulographie..

GOÄ-Nummer 5328: Zuschlag bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik; Nur bei simultaner Zwei-Ebenen-Technik; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 360: Herzkatheter-Einbringung und selektive intraarterielle Kontrastmitteleinbringung zur Koronarangiographie; Nur bei tatsächlich erbrachter selbständiger Katheter-/Kontrastmittelleistung; einmal je Sitzung..

GOÄ-Nummer 361: Erneute Herzkatheter-Einbringung zur Sondierung eines weiteren Gefäßes; Nur tatsächlich zusätzlich und höchstens zweimal je Sitzung..

untersuchtes Gefäß/Bypass

Serienzahl

Linksventrikulographie

Befund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.