Knie-MRT mit medizinisch indizierter Zusatzserie und qualifizierter 3D-/Messanalyse

Radiologie · Magnetresonanztomographie – Gelenke

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMagnetresonanztomographie – Gelenke
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Knie-MRT mit medizinisch indizierter Zusatzserie und qualifizierter 3D-/Messanalyse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Menisken, Bänder, Knorpel, Knochenmark und periartikuläre Strukturen des Knies und quantifiziert bei Bedarf eine klar benannte morphologische Zusatzfrage. Die Bildgebung umfasst medizinisch notwendige ergänzende Serie und Qualifizierte Analyse, etwa Winkel-/Flächen-/Volumenmessung oder 3D-Rekonstruktion.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Beschwerde, Instabilität oder strukturellem Verdacht mit therapeutischer Konsequenz; Zusatzserie und 3D-Analyse dürfen nicht ohne eigene Fragestellung erfolgen. Erforderliche Kernleistungen: Knie-MRT mit medizinisch indizierter Zusatzserie und qualifizierter 3D-/Messanalyse; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5729KernpositionMRT eines Gelenks/Extremitätenabschnitts – Knie
GOÄ-Nr. 5731KernpositionMedizinisch notwendige ergänzende Serie
GOÄ-Nr. 5733KernpositionQualifizierte Analyse, z. B. Winkel-/Flächen-/Volumenmessung oder 3D-Rekonstruktion
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5729: MRT eines Gelenks/Extremitätenabschnitts – Knie.

GOÄ-Nummer 5731: Medizinisch notwendige ergänzende Serie.

GOÄ-Nummer 5733: Qualifizierte Analyse, z. B. Winkel-/Flächen-/Volumenmessung oder 3D-Rekonstruktion.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Knie/Seite

Begründung Zusatzserie

konkrete qualifizierte Analyse

Befund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.