Knie-MRT mit medizinisch indizierter Zusatzserie und qualifizierter 3D-/Messanalyse
Radiologie · Magnetresonanztomographie – Gelenke

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Charakterisiert Menisken, Bänder, Knorpel, Knochenmark und periartikuläre Strukturen des Knies und quantifiziert bei Bedarf eine klar benannte morphologische Zusatzfrage. Die Bildgebung umfasst medizinisch notwendige ergänzende Serie und Qualifizierte Analyse, etwa Winkel-/Flächen-/Volumenmessung oder 3D-Rekonstruktion.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltender Beschwerde, Instabilität oder strukturellem Verdacht mit therapeutischer Konsequenz; Zusatzserie und 3D-Analyse dürfen nicht ohne eigene Fragestellung erfolgen. Erforderliche Kernleistungen: Knie-MRT mit medizinisch indizierter Zusatzserie und qualifizierter 3D-/Messanalyse; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5729 | Kernposition | MRT eines Gelenks/Extremitätenabschnitts – Knie |
| GOÄ-Nr. 5731 | Kernposition | Medizinisch notwendige ergänzende Serie |
| GOÄ-Nr. 5733 | Kernposition | Qualifizierte Analyse, z. B. Winkel-/Flächen-/Volumenmessung oder 3D-Rekonstruktion |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5729: MRT eines Gelenks/Extremitätenabschnitts – Knie.
GOÄ-Nummer 5731: Medizinisch notwendige ergänzende Serie.
GOÄ-Nummer 5733: Qualifizierte Analyse, z. B. Winkel-/Flächen-/Volumenmessung oder 3D-Rekonstruktion.
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
Knie/Seite
Begründung Zusatzserie
konkrete qualifizierte Analyse
Befund
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
