Kopf-MRT bei Tumor-/Gefäßfragestellung
Radiologie · Magnetresonanztomographie – Neuroradiologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt einen intrakraniellen Tumor- oder Gefäßbefund mit gezielten Zusatzsequenzen und quantitativer beziehungsweise dreidimensionaler Analyse. Die Bildgebung umfasst ergänzende MRT-Serie und Computergestützte Analyse/Kinetik/3D-Rekonstruktion.
Wann ist sie anwendbar?
Bei konkreter komplexer Kopfdiagnostik, wenn Zusatzserien oder Kontrastmittel die Abgrenzung, Therapieplanung oder Verlaufsmessung beeinflussen; Zusätze sind einzeln zu begründen. Erforderliche Kernleistungen: Ergänzende MRT-Serie und Computergestützte Analyse/Kinetik/3D-Rekonstruktion; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5700 | Kernposition | MRT des Kopfes |
| GOÄ-Nr. 5731 | Kernposition | Ergänzende MRT-Serie(n) |
| GOÄ-Nr. 5733 | Kernposition | Computergestützte Analyse/Kinetik/3D-Rekonstruktion |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Weitere Hochdruckgabe |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5700: MRT des Kopfes.
GOÄ-Nummer 5731: Ergänzende MRT-Serie(n).
GOÄ-Nummer 5733: Computergestützte Analyse/Kinetik/3D-Rekonstruktion.
GOÄ-Nummer 346: Intravenöse Hochdruck-Kontrastmitteleinbringung.
GOÄ-Nummer 347: Weitere Hochdruckgabe.
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
Kopfprotokoll
Zusatzserien
Analyse/Kinetik
Kontrastmittel
Befund
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
