Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie und Nasennebenhöhlen
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ in Betracht?

Für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1417, GOÄ-Nr. 1440 und GOÄ-Nr. 1441 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ stehen Nasenpolyp, Polyposis nasi, Polypektomie, Nasenatmung, Endoskopie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1417Bedingt / alternativNur bei apparativer Funktionsmessung.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionRigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1440Bedingt / alternativNur bei originärer vollständiger Leistung; Abgrenzung zu Nr. 1441 und umfassender Sinusoperation beachten.
GOÄ-Nr. 1441Bedingt / alternativAlternative zur Nr. 1440 entsprechend Leistungsumfang.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1417

Bedingte oder alternative Position

Nur bei apparativer Funktionsmessung.

GOÄ 1418

Kernposition der Kombination

Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

GOÄ 1440

Bedingte oder alternative Position

Nur bei originärer vollständiger Leistung; Abgrenzung zu Nr. 1441 und umfassender Sinusoperation beachten.

Abrechnungsalternative: nasal_polyp_extent
Höchstzahl: 2
GOÄ 1441

Bedingte oder alternative Position

Alternative zur Nr. 1440 entsprechend Leistungsumfang.

Abrechnungsalternative: nasal_polyp_extent
Höchstzahl: 2

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1440 und Nr. 1441 sind je nach Zahl beziehungsweise Schwierigkeit der Polypen alternative operative Zielleistungen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anzahl und Lokalisation
endoskopischer Befund
Rhinomanometrie
Operationsbericht
Histologieauftrag/-befund

Erforderliche Auswahlpositionen

1440
1441

Wie grenzt sich „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Rhinosinusitis – Endoskopie, Rhinomanometrie und bilaterale Nebenhöhlensonografie“ sowie „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nasenpolyp, Polyposis nasi, Polypektomie, Nasenatmung

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Anzahl und Lokalisation

endoskopischer Befund

Rhinomanometrie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1418 (Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1417, GOÄ-Nr. 1440 und GOÄ-Nr. 1441 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Rhinosinusitis – Endoskopie, Rhinomanometrie und bilaterale Nebenhöhlensonografie“ sowie „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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