Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung
HNO-Heilkunde · Rhinologie und Nasennebenhöhlen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Klärt entzündliche, allergische und anatomische Ursachen einer behinderten Nasenatmung und bestimmt, ob Karenz, medikamentöse Behandlung oder ein Eingriff zielführend ist. Der Eingriff umfasst endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierender Obstruktion, Rhinorrhö, Allergieverdacht oder rezidivierender Rhinosinusitis nach endoskopischer Befundung und gegebenenfalls objektiver Funktionsmessung. Erforderliche Kernleistung: Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1417 | Bedingt / alternativ | Rhinomanometrie. Nur bei apparativer Funktionsmessung. |
| GOÄ-Nr. 1418 | Kernposition | Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen und/oder Nasenrachenraum. Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466. |
| GOÄ-Nr. 1440 | Bedingt / alternativ | Entfernung eines Nasenpolypen. Nur bei originärer vollständiger Leistung; Abgrenzung zu Nr. 1441 und umfassender Sinusoperation beachten. |
| GOÄ-Nr. 1441 | Bedingt / alternativ | Entfernung mehrerer Nasenpolypen. Alternative zur Nr. 1440 entsprechend Leistungsumfang. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Chronische Rhinosinusitis – Endoskopie, Rhinomanometrie und bilaterale Nebenhöhlensonografie“ sowie „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
Anzahl und Lokalisation
endoskopischer Befund
Rhinomanometrie
Operationsbericht
Histologieauftrag/-befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
