Eingehende nephrologische Beratung mit vollständigem Ganzkörperstatus

Abrechnungshinweise für Nephrologie

FachgruppeNephrologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3 und GOÄ-Nr. 8
GOÄ-Abrechnung für Eingehende nephrologische Beratung mit vollständigem Ganzkörperstatus

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Nierenfunktion, Urinbefund, Blutdruck, Medikation und Progressionsrisiko für eine verständliche nephrologische Therapieentscheidung ein. Die ärztliche Bewertung umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und eingehende ärztliche Beratung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neuer, verschlechterter oder erklärungsbedürftiger Nierenerkrankung; Untersuchungsumfang und Gesprächsdauer müssen dem konkreten Befund und der Tragweite entsprechen. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und eingehende ärztliche Beratung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3KernpositionEingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher. Mindestens 10 Minuten; Dauer dokumentieren. In dieser Inanspruchnahme nur zusammen mit den zulässigen Untersuchungen nach Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; insbesondere kein Labor, Ultraschall, EKG, Diätplan oder Bericht daneben. Wiederholung im Behandlungsfall besonders begründen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus. Vollständiger Ganzkörperstatus einschließlich aller in der GOÄ genannten Untersuchungsbereiche; nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 3

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 10 Minuten

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher; Mindestens 10 Minuten; Dauer dokumentieren. In dieser Inanspruchnahme nur zusammen mit den zulässigen Untersuchungen nach Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; insbesondere kein Labor, Ultraschall, EKG, Diätplan oder Bericht daneben. Wiederholung im Behandlungsfall besonders begründen.; Zeitbezug: mindestens 10 Minuten.

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus; Vollständiger Ganzkörperstatus einschließlich aller in der GOÄ genannten Untersuchungsbereiche; nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800..

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Nephrologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.