Vollständiger Renin-Aldosteron-Suppressionstest mit überwachten Messungen
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft die Renin-Aldosteron-Achse unter definierten Bedingungen beziehungsweise lokalisiert eine seitenabhängige Reninquelle bei ausgewählter Hypertoniefrage. Die Abklärung umfasst renin-Aldosteron-Suppressionstest: zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron.
Wann ist sie anwendbar?
Bei begründetem Verdacht auf primären Aldosteronismus oder renovaskuläre Reninsekretion; Medikamente, Kalium, Körperlage, Salzstatus und standardisierte Entnahme sind entscheidend. Erforderliche Kernleistung: Renin-Aldosteron-Suppressionstest: zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 4114 | Kernposition | Renin-Aldosteron-Suppressionstest: zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron. Vollständiger Test mit jeweils zwei Bestimmungen von Renin und Aldosteron; bei geringerem Umfang nur tatsächlich erbrachte Einzelleistungen. Enthaltene Hormonbestimmungen nicht nochmals nach Nr. 4045/4057/4058 berechnen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. Nur zusätzliche selbständige Venenpunktion; keine Berechnung der Testentnahmen aus liegender Kanüle. |
| GOÄ-Nr. 272 | Bedingt / alternativ | Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer. Tatsächliche i.v. Infusionsdauer über 30 Minuten; Medikament und Dauer dokumentieren. Nicht zusätzlich Nr. 271 für dieselbe Infusion; keine Verlängerung allein durch Nachbeobachtung. Nur wenn tatsächlich eine ärztlich indizierte i.v. Testinfusion über 30 Minuten erfolgt; nicht automatisch bei oralem Testverfahren. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Natrium. Material: Serum/Plasma. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 4114: Renin-Aldosteron-Suppressionstest: zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron; Vollständiger Test mit jeweils zwei Bestimmungen von Renin und Aldosteron; bei geringerem Umfang nur tatsächlich erbrachte Einzelleistungen. Enthaltene Hormonbestimmungen nicht nochmals nach Nr. 4045/4057/4058 berechnen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. Nur zusätzliche selbständige Venenpunktion; keine Berechnung der Testentnahmen aus liegender Kanüle..
GOÄ-Nummer 272: Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer; Tatsächliche i.v. Infusionsdauer über 30 Minuten; Medikament und Dauer dokumentieren. Nicht zusätzlich Nr. 271 für dieselbe Infusion; keine Verlängerung allein durch Nachbeobachtung. Nur wenn tatsächlich eine ärztlich indizierte i.v. Testinfusion über 30 Minuten erfolgt; nicht automatisch bei oralem Testverfahren..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Material: Serum/Plasma..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
