Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie und Nasennebenhöhlen
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A409-NNH
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A420-NNH und GOÄ-Nr. 1418
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ in Betracht?

Für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A409-NNH als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A420-NNH und GOÄ-Nr. 1418 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ stehen A-Scan, Sinusultraschall, Kieferhöhle, Stirnhöhle, Nebenhöhlen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A409-NNHKernpositionBÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.
GOÄ-Nr. A420-NNHBedingt / alternativJe weiterem Organ, höchstens dreimal; Organe benennen.
GOÄ-Nr. 1418Bedingt / alternativRigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ A409-NNH

Kernposition der Kombination

BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.

Analog bewertet zu: 410
GOÄ A420-NNH

Bedingte oder alternative Position

Je weiterem Organ, höchstens dreimal; Organe benennen.

Analog bewertet zu: 420
Höchstzahl: 3
GOÄ 1418

Bedingte oder alternative Position

Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Untersuchungsart A-Scan
benannte Nebenhöhlen
Seitenbefund
Endoskopie

Wie grenzt sich „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: A-Scan, Sinusultraschall, Kieferhöhle, Stirnhöhle

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. A409-NNH: BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.

Indikation

Untersuchungsart A-Scan

benannte Nebenhöhlen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. A409-NNH (BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A409-NNH als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A420-NNH und GOÄ-Nr. 1418 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A409-NNH. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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