Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen
HNO-Heilkunde · Rhinologie und Nasennebenhöhlen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert entzündliche, anatomische oder blutungsrelevante Veränderungen im Nasen- und Nebenhöhlenbereich und unterstützt die gezielte Therapieentscheidung. Die Bildgebung umfasst a-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierender nasaler Obstruktion, rezidivierender Blutung, Sekretion, Gesichtsschmerz oder komplikationsverdächtigem Verlauf. Erforderliche Kernleistung: A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. A409-NNH | Kernposition | A-Scan-Ultraschall eines ersten Organs/Nasennebenhöhlenabschnitts – analog Nr. 410. BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. A420-NNH | Bedingt / alternativ | A-Scan-Ultraschall weiterer Organe/Nasennebenhöhlenabschnitte – analog Nr. 420. Je weiterem Organ, höchstens dreimal; Organe benennen. |
| GOÄ-Nr. 1418 | Bedingt / alternativ | Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen und/oder Nasenrachenraum. Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A409-NNH: BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.
Indikation
Untersuchungsart A-Scan
benannte Nebenhöhlen
Seitenbefund
Endoskopie
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
