Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ in Betracht?
Für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A409-NNH als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A420-NNH und GOÄ-Nr. 1418 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ stehen A-Scan, Sinusultraschall, Kieferhöhle, Stirnhöhle, Nebenhöhlen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. A409-NNH | Kernposition | BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. A420-NNH | Bedingt / alternativ | Je weiterem Organ, höchstens dreimal; Organe benennen. |
| GOÄ-Nr. 1418 | Bedingt / alternativ | Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Kernposition der Kombination
BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.
Bedingte oder alternative Position
Je weiterem Organ, höchstens dreimal; Organe benennen.
Bedingte oder alternative Position
Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: A-Scan, Sinusultraschall, Kieferhöhle, Stirnhöhle
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A409-NNH: BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen.
Indikation
Untersuchungsart A-Scan
benannte Nebenhöhlen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. A409-NNH (BÄK-Ratgeber; untersuchtes Organ benennen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische Rhinosinusitis – Endoskopie, Rhinomanometrie und bilaterale Nebenhöhlensonografie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. A409-NNH. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasennebenhöhlen – A-Scan-Sonografie mehrerer Nebenhöhlen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Antroskopie der Kieferhöhle – gegebenenfalls mit Punktion und Probenentnahme“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
