Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichOrbita und Notfälle
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ in Betracht?

Für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1244, GOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1292 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ stehen Orbitaphlegmone, Tränensackphlegmone, Notfall. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1244KernpositionNur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.
GOÄ-Nr. 1218KernpositionNur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.
GOÄ-Nr. 1292KernpositionOperation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 1244

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.

Behandlungsphase: präoperativer diagnostischer Kontakt
GOÄ 1218

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.

Behandlungsphase: präoperativer diagnostischer Kontakt
GOÄ 1292

Kernposition der Kombination

Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Allgemeinzustand
Proptosis/Motilität
Sehfunktion
Operationsbefund/Mikrobiologie

Wie grenzt sich „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“ sowie „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Orbitaphlegmone, Tränensackphlegmone, Notfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1244: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.

GOÄ-Nr. 1218: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.

GOÄ-Nr. 1292: Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone

Allgemeinzustand

Proptosis/Motilität

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1244 (Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil); GOÄ-Nr. 1218 (Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil); GOÄ-Nr. 1292 (Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1244, GOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1292 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1244, GOÄ-Nr. 1218 und GOÄ-Nr. 1292. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“ sowie „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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