Orbitaphlegmone oder Tränensackphlegmone – operative Entlastung
Augenheilkunde · Orbita und Notfälle

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entlastet eine tiefe eitrige Infektion von Orbita beziehungsweise Tränensack operativ, senkt den Gewebedruck und schützt Sehvermögen sowie intrakranielle Strukturen vor einer raschen Ausbreitung. Der Eingriff umfasst operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone und Exophthalmometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch und bildgebend gesicherter abszedierender Orbita- oder Tränensackinfektion mit fehlendem Ansprechen, Abszess, Visus- oder Motilitätsgefährdung. Erforderliche Kernleistungen: Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone und Exophthalmometrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1244 | Kernposition | Exophthalmometrie. Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil. |
| GOÄ-Nr. 1218 | Kernposition | Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen. Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil. |
| GOÄ-Nr. 1292 | Kernposition | Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Dezentrierte oder luxierte IOL – operative Reposition“ sowie „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1244: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.
GOÄ-Nr. 1218: Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter Diagnostik; nicht als bloßer Operationsbestandteil.
GOÄ-Nr. 1292: Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
Allgemeinzustand
Proptosis/Motilität
Sehfunktion
Operationsbefund/Mikrobiologie
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
