Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse

Augenheilkunde · Neuroophthalmologie und Orbita

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie und Orbita
KernpositionenGOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218
GOÄ-Abrechnung für Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Sehnerv-, Pupillen- und Orbitafunktion, um okuläre Befunde von neurologischen, entzündlichen oder endokrinen Ursachen abzugrenzen. Die Abklärung umfasst exophthalmometrie und Motilitätsanalyse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Sehverlust, afferenter Pupillenstörung, Papillenschwellung, Exophthalmus oder Motilitätsauffälligkeit; neurologische Warnzeichen erfordern zeitnahe interdisziplinäre Abklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems – hier vollständige Untersuchung der Augen. Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.
GOÄ-Nr. 1244KernpositionExophthalmometrie
GOÄ-Nr. 1218KernpositionDifferenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICKBedingt / alternativDifferenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1217

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie

GOÄ-Nr. 1218: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen

Hertel-Werte

Motilität/Diplopie

Lid-/Hornhautstatus

Aktivität

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.