Welche GOÄ-Ziffern sind für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ in Betracht?
Für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ stehen endokrine Orbitopathie, Basedow, Exophthalmus. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 6 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5. |
| GOÄ-Nr. 1244 | Kernposition | Exophthalmometrie |
| GOÄ-Nr. 1218 | Kernposition | Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie |
| GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK | Bedingt / alternativ | Differenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest |
| GOÄ-Nr. 1256 | Bedingt / alternativ | Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.
Kernposition der Kombination
Exophthalmometrie
Kernposition der Kombination
Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
Bedingte oder alternative Position
Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
Bedingte oder alternative Position
Differenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest
Bedingte oder alternative Position
Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: endokrine Orbitopathie, Basedow, Exophthalmus
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie
GOÄ-Nr. 1218: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
Hertel-Werte
Motilität/Diplopie
Lid-/Hornhautstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1244 (Exophthalmometrie); GOÄ-Nr. 1218 (Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung
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Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle
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Komplexe Augenmuskelstörung – Motilitäts- und Schielwinkelanalyse
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
