Welche GOÄ-Ziffern sind für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNeuroophthalmologie und Orbita
KernpositionenGOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ in Betracht?

Für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ stehen endokrine Orbitopathie, Basedow, Exophthalmus. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.
GOÄ-Nr. 1244KernpositionExophthalmometrie
GOÄ-Nr. 1218KernpositionDifferenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen
GOÄ-Nr. 1252Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICKBedingt / alternativDifferenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest
GOÄ-Nr. 1256Bedingt / alternativTonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ 6

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung beider Augen nach Leistungslegende; nicht neben Nr. 5.

GOÄ 1244

Kernposition der Kombination

Exophthalmometrie

GOÄ 1218

Kernposition der Kombination

Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen

GOÄ 1252

Bedingte oder alternative Position

Fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie

GOÄ A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK

Bedingte oder alternative Position

Differenzierende Analyse der Augenstellung in neun Blickrichtungen einschließlich Kopfneigetest

Analog bewertet zu: 1217
GOÄ 1256

Bedingte oder alternative Position

Tonometrische Untersuchung mit Applanationstonometer

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Hertel-Werte
Motilität/Diplopie
Lid-/Hornhautstatus
Aktivität

Wie grenzt sich „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: endokrine Orbitopathie, Basedow, Exophthalmus

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1244: Exophthalmometrie

GOÄ-Nr. 1218: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen

Hertel-Werte

Motilität/Diplopie

Lid-/Hornhautstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1244 (Exophthalmometrie); GOÄ-Nr. 1218 (Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1252, GOÄ-Nr. A7024-AUGENSTELLUNG-9-BLICK und GOÄ-Nr. 1256 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1244 und GOÄ-Nr. 1218. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Endokrine Orbitopathie – Exophthalmometrie und Motilitätsanalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orbitatumor – Entfernung ohne Muskelablösung“ sowie „Anteriore Uveitis/Iritis – Vorderabschnitt, Fundus und Druckkontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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