Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation

HNO-Heilkunde · Otologie – Mittelohrchirurgie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – Mittelohrchirurgie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1407
GOÄ-Abrechnung für Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt die schallleitungsbehindernde Fixierung des Steigbügels durch Rekonstruktion der Ossikelübertragung und zielt auf eine Verringerung der Luft-Knochen-Lücke. Der Eingriff umfasst binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell beziehungsweise Paukenhöhle und Tonschwellenaudiometrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei audiologisch und klinisch gesicherter Otosklerose mit relevantem Schallleitungsanteil nach Aufklärung über Hörgewinn, Innenohr-, Geschmacks- und Schwindelrisiken. Erforderliche Kernleistungen: Binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell beziehungsweise Paukenhöhle und Tonschwellenaudiometrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415KernpositionBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403KernpositionTonschwellenaudiometrie. Vollständige Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.
GOÄ-Nr. 1404KernpositionSprachaudiometrie. Vollständige Sprachaudiometrie.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung. Nur bei tatsächlicher vollständiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. 1623KernpositionOtoskleroseoperation vom Gehörgang aus (Fußplattenresektion), gegebenenfalls einschließlich Interposition. Operative Zielleistung; der methodisch notwendige Wiederverschluss des Trommelfells ist nicht zusätzlich berechnungsfähig.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2
GOÄ 1403

Kernposition der Kombination

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1400
1401
1406

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Cholesteatom – präoperative Hördiagnostik und operative Sanierung des Mittelohres“ sowie „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

GOÄ-Nr. 1403: Vollständige Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.

Seite

Audiometrie/Sprachaudiometrie

Impedanz

Operationsbericht

Prothese/Interposition

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.