Akuter Hörsturz – vollständige HNO-, audiologische und retrocochleäre Diagnostik

HNO-Heilkunde · Audiologie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichAudiologie
GOÄ-Abrechnung für Akuter Hörsturz – vollständige HNO-, audiologische und retrocochleäre Diagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert einen plötzlich aufgetretenen sensorineuralen Hörverlust, grenzt Schallleitungsstörung und retrocochleäre Warnzeichen ab und schafft die Grundlage für zeitnahe Therapie und Verlaufskontrolle. Die Abklärung umfasst binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell beziehungsweise Paukenhöhle und Tonschwellenaudiometrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akut einseitig oder asymmetrisch vermindertem Hören, gegebenenfalls mit Tinnitus oder Schwindel. Erforderliche Kernleistungen: Binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell beziehungsweise Paukenhöhle und Tonschwellenaudiometrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415KernpositionBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403KernpositionTonschwellenaudiometrie. Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.
GOÄ-Nr. 1404Bedingt / alternativSprachaudiometrie. Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung. Einmal je Sitzung, auch bilateral.
GOÄ-Nr. 1409Bedingt / alternativMessung otoakustischer Emissionen. Nicht neben Nrn. 827 bis 829.
GOÄ-Nr. 1408Bedingt / alternativAudioelektroenzephalographische Untersuchung. Nur bei vollständiger objektiver Hördiagnostik; eigenständige Leistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tinnitus – vollständige HNO- und differenzierte audiologische Abklärung“ sowie „Schallempfindungsschwerhörigkeit – Hördiagnostik und Hörgeräteüberprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

GOÄ-Nr. 1403: Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.

Beginn und Seite

Ohrmikroskopie

Ton-/Sprachaudiogramm

Tympanometrie

OAE/objektive Audiometrie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.