Tinnitus – vollständige HNO- und differenzierte audiologische Abklärung
HNO-Heilkunde · Audiologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Charakterisiert Tinnitus nach Seite, Frequenz, Hörbefund und Belastung und sucht behandelbare otologische beziehungsweise audiologische Begleitursachen. Die Abklärung umfasst binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell beziehungsweise Paukenhöhle und Tonschwellenaudiometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltendem oder belastendem Ohrgeräusch. Erforderliche Kernleistungen: Binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell beziehungsweise Paukenhöhle und Tonschwellenaudiometrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1415 | Kernposition | Binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein. |
| GOÄ-Nr. 1403 | Kernposition | Tonschwellenaudiometrie. Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus. |
| GOÄ-Nr. 1404 | Kernposition | Sprachaudiometrie. Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Kernposition | Impedanzmessung. Einmal je Sitzung, auch bilateral. |
| GOÄ-Nr. 1408 | Bedingt / alternativ | Audioelektroenzephalographische Untersuchung. Nur bei zusätzlicher objektiver/retrocochleärer Fragestellung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Schallempfindungsschwerhörigkeit – Hördiagnostik und Hörgeräteüberprüfung“ sowie „Akuter Hörsturz – vollständige HNO-, audiologische und retrocochleäre Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403: Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.
Art und Seite des Tinnitus
Red Flags
Ton-/Sprachaudiogramm
Tympanometrie
psychosoziale Belastung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
