Orientierende Hörprüfung – vollständige HNO-Untersuchung

HNO-Heilkunde · Audiologie – Basisdiagnostik

AbrechnungsfallOrientierende Hörprüfung – vollständige HNO-Untersuchung mit Stimmgabel- und Sprachprüfung
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichAudiologie – Basisdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1400
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1401
GOÄ-Abrechnung für Orientierende Hörprüfung – vollständige HNO-Untersuchung mit Stimmgabel- und Sprachprüfung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Differenziert Art und Ausmaß einer Hörstörung und unterstützt die Zuordnung zu Schallleitungs-, Innenohr- oder zentraler Ursache. Die Abklärung umfasst prüfung des Hörvermögens mit Sprache und Stimmgabeln und Hörprüfung mit Tönen über mindestens fünf Frequenzen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei subjektiver Hörminderung, Tinnitus, auffälligem Screening, Lärmexposition oder zur Verlaufskontrolle einer bekannten Hörstörung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vollständige HNO-Untersuchung mit Stimmgabel- und Sprachprüfung. Grenze: nicht neben Nrn. 1403, 1404 oder 1406.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415Bedingt / alternativBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1400KernpositionPrüfung des Hörvermögens mit Sprache und Stimmgabeln. Vollständige orientierende Hörprüfung mit Umgangs-/Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung sowie erforderlichen Stimmgabelprüfungen; nicht neben Nrn. 1403, 1404 oder 1406.
GOÄ-Nr. 1401Bedingt / alternativHörprüfung mit Tönen über mindestens fünf Frequenzen. Nur bei eigenständiger vollständiger Tonprüfung; nicht neben Nrn. 1403, 1404 oder 1406.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 2
GOÄ 1401

Bedingte oder alternative Position

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1403
1404
1406

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung“ sowie „Tinnitus – vollständige HNO- und differenzierte audiologische Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1400: Vollständige orientierende Hörprüfung mit Umgangs-/Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung sowie erforderlichen Stimmgabelprüfungen; nicht neben Nrn. 1403, 1404 oder 1406.

vollständiger HNO-Befund

Otoskopie/Mikroskopie

Sprachhörweite

Weber/Rinne

gegebenenfalls Frequenzen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.