Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Tonsillen
KernpositionenGOÄ-Nr. 6
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ in Betracht?

Für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1498 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ stehen Tonsillitis, Pharyngitis, Halsschmerzen, Streptokokken, Mandeln. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
GOÄ-Nr. 1498Bedingt / alternativNur bei tatsächlich erbrachter spezifischer konservativer Mandelbehandlung; nicht für bloße Inspektion oder Medikamentenverordnung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

GOÄ 1498

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich erbrachter spezifischer konservativer Mandelbehandlung; nicht für bloße Inspektion oder Medikamentenverordnung.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

vollständiger HNO-Befund
Tonsillen/Rachen
Abstrich
Art der lokalen Behandlung
Allgemeinzustand

Wie grenzt sich „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“ sowie „Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tonsillitis, Pharyngitis, Halsschmerzen, Streptokokken

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

vollständiger HNO-Befund

Tonsillen/Rachen

Abstrich

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1498 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“ sowie „Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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