Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative …

HNO-Heilkunde · Rachen und Tonsillen

AbrechnungsfallAkute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Tonsillen
KernpositionenGOÄ-Nr. 6
GOÄ-Abrechnung für Akute Tonsillopharyngitis – vollständige HNO-Untersuchung, Abstrich und konservative Mandelbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Mandeln, Rachen und Halslymphknoten bei akuter Entzündung und nutzt einen Erregerabstrich nur dann, wenn dessen Ergebnis die antiinfektive Behandlung tatsächlich beeinflusst. Die Behandlung umfasst konservative Behandlung der Tonsillen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akutem Halsschmerz, Schluckbeschwerden, Fieber oder Tonsillenexsudat; Zeichen eines Peritonsillarabszesses, Atemwegsgefährdung oder schwerer systemischer Infektion erfordern eine dringlichere beziehungsweise invasive Versorgung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Konservative Behandlung der Tonsillen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
GOÄ-Nr. 1498Bedingt / alternativKonservative Behandlung der Tonsillen. Nur bei tatsächlich erbrachter spezifischer konservativer Mandelbehandlung; nicht für bloße Inspektion oder Medikamentenverordnung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“ sowie „Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

vollständiger HNO-Befund

Tonsillen/Rachen

Abstrich

Art der lokalen Behandlung

Allgemeinzustand

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.