Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ in Betracht?
Für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1415 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1578 und GOÄ-Nr. 1580 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ stehen Otitis externa, Gehörgangsentzündung, Ohrenschmerzen, Otorrhoe, Badeotitis. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 1415 | Kernposition | Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab. |
| GOÄ-Nr. 1578 | Bedingt / alternativ | Nur bei tats ächlicher chemischer Behandlung pathologischer Gehörgangsareale; nicht als Code für bloße Reinigung. |
| GOÄ-Nr. 1580 | Bedingt / alternativ | Alternative zur chemischen Behandlung bei tatsächlicher galvanokaustischer Therapie. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
Kernposition der Kombination
Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher chemischer Behandlung pathologischer Gehörgangsareale; nicht als Code für bloße Reinigung.
Bedingte oder alternative Position
Alternative zur chemischen Behandlung bei tatsächlicher galvanokaustischer Therapie.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Obturierender Cerumenpfropf – HNO-Untersuchung, Ohrmikroskopie und Entfernung“ sowie „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Otitis externa, Gehörgangsentzündung, Ohrenschmerzen, Otorrhoe
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
Schmerz, Sekretion und Schwellung
Trommelfell-/Paukenhöhlenbefund
Abstrichindikation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8); GOÄ-Nr. 1415 (Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Obturierender Cerumenpfropf – HNO-Untersuchung, Ohrmikroskopie und Entfernung
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Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1415. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Obturierender Cerumenpfropf – HNO-Untersuchung, Ohrmikroskopie und Entfernung“ sowie „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
