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GOÄ-Ziffer: 1570
Entfernung eines festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
Einfachsatz
× 1
8.63 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
19.84 €
Höchstsatz
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30.19 €
Wichtig:
-
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