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GOÄ-Ziffer: 1569
Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
Einfachsatz
× 1
4.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.92 €
Höchstsatz
× 3.5
15.10 €
Wichtig:
-
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