GOÄ-Ziffer 1569

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GOÄ – 1569

Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
Einfachsatz
× 1
4.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.92 €
Höchstsatz
× 3.5
15.10 €

2 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 1569 in 1 Fachrichtung

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1569

HNO-Heilkunde

2 insgesamt

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Punktzahl:
74
Ausschlussziffern:
15681570158515771586
Wichtig:
-

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.