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GOÄ-Ziffer 1569
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GOÄ – 1569
Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
Einfachsatz
× 1
4.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.92 €
Höchstsatz
× 3.5
15.10 €
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1569 in 1 Fachrichtung
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1569 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1569
HNO-Heilkunde
2 insgesamt- Nicht festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – EntfernungGOÄ 1 · GOÄ 5 · GOÄ 1415 · GOÄ 1569
- Postoperative Ohrbehandlung – Entfernung einer OhrtamponadeGOÄ 1 · GOÄ 5 · GOÄ 1415 · GOÄ a1569-ohrtamponade · GOÄ 1569
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1568: Operation im äußeren Gehörgang (z.B. Entfernung gutartiger Hautneubildungen)
- GOÄ 1570: Entfernung eines festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
- GOÄ 1567: Spaltung von Furunkeln im äußeren Gehörgang
- GOÄ 1575: Inzision des Trommelfells (Parazentese)
- GOÄ 1566: Ausspülung des Kuppelraumes
- GOÄ 1576: Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)
