Welche GOÄ-Ziffern sind für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – äußerer Gehörgang
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1567
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ in Betracht?

Für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1567 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1415, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ stehen Gehörgangsfurunkel, Furunkel, Abszess, Ohrenschmerz, Spaltung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5KernpositionGezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1415Bedingt / alternativAls selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Infiltrationsanästhesie und nicht als Bestandteil einer umfassenderen Anästhesieleistung.
GOÄ-Nr. 1567KernpositionNur für die ausdrücklich genannte Spaltung; je behandeltem Gehörgang, bei beidseitiger vollständiger Leistung gegebenenfalls zweimal.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ 1415

Bedingte oder alternative Position

Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

Höchstzahl: 2
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Infiltrationsanästhesie und nicht als Bestandteil einer umfassenderen Anästhesieleistung.

GOÄ 1567

Kernposition der Kombination

Nur für die ausdrücklich genannte Spaltung; je behandeltem Gehörgang, bei beidseitiger vollständiger Leistung gegebenenfalls zweimal.

Höchstzahl: 2
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite
Größe und Reifegrad
Anästhesie
Inzision/Drainage
Abstrich

Wie grenzt sich „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kleine Operation im äußeren Gehörgang – beispielsweise Entfernung einer gutartigen Hautneubildung“ sowie „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gehörgangsfurunkel, Furunkel, Abszess, Ohrenschmerz

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ-Nr. 1567: Nur für die ausdrücklich genannte Spaltung; je behandeltem Gehörgang, bei beidseitiger vollständiger Leistung gegebenenfalls zweimal.

Seite

Größe und Reifegrad

Anästhesie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8); GOÄ-Nr. 1567 (Nur für die ausdrücklich genannte Spaltung; je behandeltem Gehörgang, bei beidseitiger vollständiger Leistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1567 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1415, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1567. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Furunkel des äußeren Gehörgangs – Spaltung unter Lokalanästhesie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kleine Operation im äußeren Gehörgang – beispielsweise Entfernung einer gutartigen Hautneubildung“ sowie „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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