Kindliche Hörstörung – Kinderaudiometrie, Impedanz und objektive Hörprüfung
HNO-Heilkunde · Pädaudiologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Differenziert Art und Ausmaß einer Hörstörung und unterstützt die Zuordnung zu Schallleitungs-, Innenohr- oder zentraler Ursache. Die Versorgung umfasst kinderaudiometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei subjektiver Hörminderung, Tinnitus, auffälligem Screening, Lärmexposition oder zur Verlaufskontrolle einer bekannten Hörstörung. Erforderliche Kernleistung: Kinderaudiometrie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; schließt Nrn. 1400, 1401, 1403 und 1404 aus.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1406 | Kernposition | Kinderaudiometrie. In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; schließt Nrn. 1400, 1401, 1403 und 1404 aus. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Bedingt / alternativ | Impedanzmessung. Einmal je Sitzung, auch bilateral. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Otoakustische Emissionen. Nicht neben Nrn. 827 bis 829. |
| GOÄ-Nr. 1408 | Bedingt / alternativ | Audioelektroenzephalographische Untersuchung. Nur bei vollständiger objektiver Hördiagnostik. |
| GOÄ-Nr. 1555 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Sprachuntersuchung. Nur bei vollständiger standardisierter Prüfung der Sprachentwicklung und nicht neben Nrn. 715 oder 717. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Auffälliges Neugeborenen-Hörscreening – OAE-, BERA- und Mittelohrkontrolle“ sowie „Akuter Hörsturz – vollständige HNO-, audiologische und retrocochleäre Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1406: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; schließt Nrn. 1400, 1401, 1403 und 1404 aus.
Alter und Kooperation
Art der Kinderaudiometrie
Tympanogramm
OAE/objektive Hördiagnostik
Sprachbefund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
