Welche GOÄ-Ziffern sind für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ in Betracht?
Für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1555 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1406, GOÄ-Nr. 1407, GOÄ-Nr. 1409 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ stehen Sprachentwicklungsstörung, Artikulation, Sprachverständnis, Kind, Pädaudiologie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1555 | Kernposition | Vollständige standardisierte Prüfung; nicht neben Nrn. 715 oder 717. |
| GOÄ-Nr. 1406 | Bedingt / alternativ | In der Regel bis 7 Jahre; schließt 1400/1401/1403/1404 aus. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Bedingt / alternativ | Einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Nicht neben Nrn. 827 bis 829. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Kernposition der Kombination
Vollständige standardisierte Prüfung; nicht neben Nrn. 715 oder 717.
Bedingte oder alternative Position
In der Regel bis 7 Jahre; schließt 1400/1401/1403/1404 aus.
Bedingte oder alternative Position
Einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nicht neben Nrn. 827 bis 829.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“ sowie „Kindliche Hörstörung – Kinderaudiometrie, Impedanz und objektive Hörprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Sprachentwicklungsstörung, Artikulation, Sprachverständnis, Kind
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1555: Vollständige standardisierte Prüfung; nicht neben Nrn. 715 oder 717.
Sprachentwicklung
Artikulation/Satzbau/Verstehen/Redefluss
Hörstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1555 (Vollständige standardisierte Prüfung; nicht neben Nrn. 715 oder 717). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kindliche Hörstörung – Kinderaudiometrie, Impedanz und objektive Hörprüfung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Adenoide Vegetationen beim Kind – Endoskopie, Hördiagnostik und Adenotomie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1555. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“ sowie „Kindliche Hörstörung – Kinderaudiometrie, Impedanz und objektive Hörprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
