Stimmrehabilitation nach Laryngektomie

HNO-Heilkunde · Phoniatrie und Stimmrehabilitation

AbrechnungsfallStimmrehabilitation nach Laryngektomie – standardisierte Funktionsprüfung und spezifische Ersatzstimmtherapie
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichPhoniatrie und Stimmrehabilitation
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1558
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1556 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Stimmrehabilitation nach Laryngektomie – standardisierte Funktionsprüfung und spezifische Ersatzstimmtherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Kehlkopfstruktur, Stimmlippenschwingung und stimmliche beziehungsweise sprachliche Funktion, um organische und funktionelle Ursachen gezielt zu behandeln. Die Behandlung umfasst stimmtherapie bei Kehlkopflosen, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Heiserkeit, Stimmversagen, auffälliger Sprache oder belastungsabhängigen Beschwerden; Warnzeichen und Dauer bestimmen die Dringlichkeit der Endoskopie. Erforderliche Kernleistung: Stimmtherapie bei Kehlkopflosen, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Spezifische Therapie der Speiseröhrenersatzstimme oder elektronischen Ersatzstimme.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1556Bedingt / alternativUntersuchung der Stimme nach standardisierten Verfahren. Nur bei eigenständiger standardisierter Funktionsprüfung der vorhandenen Ersatzstimme.
GOÄ-Nr. 1558KernpositionStimmtherapie bei Kehlkopflosen, je Sitzung. Spezifische Therapie der Speiseröhrenersatzstimme oder elektronischen Ersatzstimme. Nicht zusätzlich Nr. 1560 für denselben Therapieinhalt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1558

Kernposition der Kombination

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1560

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ-Nr. 1558: Spezifische Therapie der Speiseröhrenersatzstimme oder elektronischen Ersatzstimme. Nicht zusätzlich Nr. 1560 für denselben Therapieinhalt.

Art der Laryngektomie und Rehabilitation

Stoma-/Schleimhautbefund

Art und Qualität der Ersatzstimme

Therapieinhalt

Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.