Stimmrehabilitation nach Laryngektomie
HNO-Heilkunde · Phoniatrie und Stimmrehabilitation

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Kehlkopfstruktur, Stimmlippenschwingung und stimmliche beziehungsweise sprachliche Funktion, um organische und funktionelle Ursachen gezielt zu behandeln. Die Behandlung umfasst stimmtherapie bei Kehlkopflosen, je Sitzung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltender Heiserkeit, Stimmversagen, auffälliger Sprache oder belastungsabhängigen Beschwerden; Warnzeichen und Dauer bestimmen die Dringlichkeit der Endoskopie. Erforderliche Kernleistung: Stimmtherapie bei Kehlkopflosen, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Spezifische Therapie der Speiseröhrenersatzstimme oder elektronischen Ersatzstimme.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 1556 | Bedingt / alternativ | Untersuchung der Stimme nach standardisierten Verfahren. Nur bei eigenständiger standardisierter Funktionsprüfung der vorhandenen Ersatzstimme. |
| GOÄ-Nr. 1558 | Kernposition | Stimmtherapie bei Kehlkopflosen, je Sitzung. Spezifische Therapie der Speiseröhrenersatzstimme oder elektronischen Ersatzstimme. Nicht zusätzlich Nr. 1560 für denselben Therapieinhalt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Sprachentwicklungs- oder Artikulationsstörung – pädaudiologische und standardisierte Sprachdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1558: Spezifische Therapie der Speiseröhrenersatzstimme oder elektronischen Ersatzstimme. Nicht zusätzlich Nr. 1560 für denselben Therapieinhalt.
Art der Laryngektomie und Rehabilitation
Stoma-/Schleimhautbefund
Art und Qualität der Ersatzstimme
Therapieinhalt
Verlauf
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
