Ärztlich durchgeführte Stimmtherapie – mindestens 30 Minuten
HNO-Heilkunde · Phoniatrie und Stimmtherapie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Kehlkopfstruktur, Stimmlippenschwingung und stimmliche beziehungsweise sprachliche Funktion, um organische und funktionelle Ursachen gezielt zu behandeln. Die Behandlung umfasst stimmtherapie, mindestens 30 Minuten.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltender Heiserkeit, Stimmversagen, auffälliger Sprache oder belastungsabhängigen Beschwerden; Warnzeichen und Dauer bestimmen die Dringlichkeit der Endoskopie. Erforderliche Kernleistung: Stimmtherapie, mindestens 30 Minuten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Vollständige ärztliche Leistung mit dokumentierter Mindestdauer.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1556 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Stimmuntersuchung. Nur als eigenständige Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. 1416 | Bedingt / alternativ | Stroboskopie. Nur als eigenständige Funktionsdiagnostik. |
| GOÄ-Nr. 1560 | Kernposition | Stimmtherapie, mindestens 30 Minuten. Vollständige ärztliche Leistung mit dokumentierter Mindestdauer. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Ärztlich durchgeführte Sprachtherapie – mindestens 30 Minuten“ sowie „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 1560: Vollständige ärztliche Leistung mit dokumentierter Mindestdauer.
Diagnose
Therapieziel
Atem-/Stimmübungen
Dauer
Verlauf
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
