Adenoide Vegetationen beim Kind – Endoskopie, Hördiagnostik und Adenotomie

HNO-Heilkunde · Rachen und Pädaudiologie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Pädaudiologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418
GOÄ-Abrechnung für Adenoide Vegetationen beim Kind – Endoskopie, Hördiagnostik und Adenotomie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt, ob vergrößertes Adenoidgewebe Nasenatmung, Mittelohrbelüftung oder Hören relevant beeinträchtigt, und entfernt es bei gesicherter funktioneller Indikation. Die Abklärung umfasst adenotomie/Adenektomie und Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum.

Wann ist sie anwendbar?

Bei persistierender Nasenobstruktion, Paukenergüssen, Hörminderung oder rezidivierender Entzündung; Endoskopie, Tympanometrie und Hördiagnostik müssen die Operationsentscheidung tragen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Endoskopie, Hördiagnostik und Adenotomie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionEndoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen und/oder Nasenrachenraum. Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1406Bedingt / alternativKinderaudiometrie. In der Regel bis 7 Jahre; schließt Nrn. 1400, 1401, 1403, 1404 aus.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung. Einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 1493Bedingt / alternativAdenotomie/Adenektomie. Nur bei tatsächlichem operativem Eingriff; operative Zielleistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Paukenerguss oder Tubenbelüftungsstörung – Ohrmikroskopie, Tympanometrie und Hördiagnostik“ sowie „Einlage eines Paukenröhrchens – mit Parazentese und mikroskopischer Kontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Nasenrachenbefund

Mundatmung/Schnarchen

Hör-/Tympanometriebefund

Operationsindikation

Operationsbericht

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.