Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt

HNO-Heilkunde · Otologie – Mittelohrchirurgie

AbrechnungsfallTrommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – Mittelohrchirurgie
GOÄ-Abrechnung für Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Rekonstruiert Trommelfell und gegebenenfalls Gehörknöchelchenkette, um ein trockenes, belastbares Mittelohr und eine bessere Schallübertragung zu erreichen. Der Eingriff umfasst operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei persistierendem Trommelfelldefekt, chronischer Mittelohrerkrankung oder Ossikelschaden nach audiologischer und mikroskopischer Befundklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik. Grenze: Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415KernpositionBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403KernpositionTonschwellenaudiometrie. Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.
GOÄ-Nr. 1404Bedingt / alternativSprachaudiometrie. Eigenständige vollständige Sprachaudiometrie.
GOÄ-Nr. 1610Bedingt / alternativTympanoplastik mit Interposition, zusätzlich zu Nrn. 1598, 1600 bis 1602. Nur in der in der Leistungslegende genannten Zusatzkonstellation.
GOÄ-Nr. 1611Bedingt / alternativMyringoplastik vom Gehörgang aus. Alternative entsprechend tatsächlich erbrachter Rekonstruktion.
GOÄ-Nr. 1612Bedingt / alternativEröffnung der Paukenhöhle durch temporäre Trommelfellaufklappung, als selbständige Leistung. Nur als selbständige Leistung.
GOÄ-Nr. 1613Bedingt / alternativTympanoplastik mit Interposition, als selbständige Leistung. Alternative entsprechend tatsächlicher Operation.
GOÄ-Nr. 1614Bedingt / alternativTympanoplastik einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette. Umfassende operative Zielleistung; Nr. 1579 nicht zusätzlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2
GOÄ 1403

Kernposition der Kombination

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1400
1401
1406
GOÄ 1610

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: middle_ear_reconstruction
GOÄ 1611

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: middle_ear_reconstruction
GOÄ 1612

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: middle_ear_reconstruction
GOÄ 1613

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: middle_ear_reconstruction
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1579
GOÄ 1614

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: middle_ear_reconstruction
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1579

Kombinationsregeln und Alternativen

Erforderliche Auswahlpositionen

1610
1611
1612
1613
1614

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Cholesteatom – präoperative Hördiagnostik und operative Sanierung des Mittelohres“ sowie „Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

GOÄ-Nr. 1403: Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.

Seite und Defekt

Audiometrie

Operationsart

Interposition/Ossikelrekonstruktion

Zielleistungsabgrenzung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.