Welche GOÄ-Ziffern sind für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ in Betracht?
Für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1404, GOÄ-Nr. 1610, GOÄ-Nr. 1611 und GOÄ-Nr. 1612 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ stehen Tympanoplastik, Myringoplastik, Trommelfelldefekt, Ossikelkette, Mittelohrrekonstruktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1415 | Kernposition | Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein. |
| GOÄ-Nr. 1403 | Kernposition | Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus. |
| GOÄ-Nr. 1404 | Bedingt / alternativ | Eigenständige vollständige Sprachaudiometrie. |
| GOÄ-Nr. 1610 | Bedingt / alternativ | Nur in der in der Leistungslegende genannten Zusatzkonstellation. |
| GOÄ-Nr. 1611 | Bedingt / alternativ | Alternative entsprechend tatsächlich erbrachter Rekonstruktion. |
| GOÄ-Nr. 1612 | Bedingt / alternativ | Nur als selbständige Leistung. |
| GOÄ-Nr. 1613 | Bedingt / alternativ | Alternative entsprechend tatsächlicher Operation. |
| GOÄ-Nr. 1614 | Bedingt / alternativ | Umfassende operative Zielleistung; Nr. 1579 nicht zusätzlich. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Kernposition der Kombination
Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
Kernposition der Kombination
Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige vollständige Sprachaudiometrie.
Bedingte oder alternative Position
Nur in der in der Leistungslegende genannten Zusatzkonstellation.
Bedingte oder alternative Position
Alternative entsprechend tatsächlich erbrachter Rekonstruktion.
Bedingte oder alternative Position
Nur als selbständige Leistung.
Bedingte oder alternative Position
Alternative entsprechend tatsächlicher Operation.
Bedingte oder alternative Position
Umfassende operative Zielleistung; Nr. 1579 nicht zusätzlich.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Cholesteatom – präoperative Hördiagnostik und operative Sanierung des Mittelohres“ sowie „Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tympanoplastik, Myringoplastik, Trommelfelldefekt, Ossikelkette
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403: Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.
Seite und Defekt
Audiometrie
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1415 (Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung…); GOÄ-Nr. 1403 (Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Cholesteatom – präoperative Hördiagnostik und operative Sanierung des Mittelohres
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akuter Hörsturz – vollständige HNO-, audiologische und retrocochleäre Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1404, GOÄ-Nr. 1610, GOÄ-Nr. 1611 und GOÄ-Nr. 1612 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1403. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt – operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Cholesteatom – präoperative Hördiagnostik und operative Sanierung des Mittelohres“ sowie „Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
