Trommelfelldefekt oder Ossikeldefekt
HNO-Heilkunde · Otologie – Mittelohrchirurgie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Rekonstruiert Trommelfell und gegebenenfalls Gehörknöchelchenkette, um ein trockenes, belastbares Mittelohr und eine bessere Schallübertragung zu erreichen. Der Eingriff umfasst operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierendem Trommelfelldefekt, chronischer Mittelohrerkrankung oder Ossikelschaden nach audiologischer und mikroskopischer Befundklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Operative Rekonstruktion/Myringo- oder Tympanoplastik. Grenze: Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1415 | Kernposition | Binokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein. |
| GOÄ-Nr. 1403 | Kernposition | Tonschwellenaudiometrie. Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus. |
| GOÄ-Nr. 1404 | Bedingt / alternativ | Sprachaudiometrie. Eigenständige vollständige Sprachaudiometrie. |
| GOÄ-Nr. 1610 | Bedingt / alternativ | Tympanoplastik mit Interposition, zusätzlich zu Nrn. 1598, 1600 bis 1602. Nur in der in der Leistungslegende genannten Zusatzkonstellation. |
| GOÄ-Nr. 1611 | Bedingt / alternativ | Myringoplastik vom Gehörgang aus. Alternative entsprechend tatsächlich erbrachter Rekonstruktion. |
| GOÄ-Nr. 1612 | Bedingt / alternativ | Eröffnung der Paukenhöhle durch temporäre Trommelfellaufklappung, als selbständige Leistung. Nur als selbständige Leistung. |
| GOÄ-Nr. 1613 | Bedingt / alternativ | Tympanoplastik mit Interposition, als selbständige Leistung. Alternative entsprechend tatsächlicher Operation. |
| GOÄ-Nr. 1614 | Bedingt / alternativ | Tympanoplastik einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette. Umfassende operative Zielleistung; Nr. 1579 nicht zusätzlich. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Cholesteatom – präoperative Hördiagnostik und operative Sanierung des Mittelohres“ sowie „Otosklerose – audiologische Diagnostik und Fußplattenoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403: Vollständige präoperative Tonschwellenaudiometrie; schließt Nrn. 1400/1401/1406 aus.
Seite und Defekt
Audiometrie
Operationsart
Interposition/Ossikelrekonstruktion
Zielleistungsabgrenzung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
