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GOÄ-Ziffer: 1579
Chemische Ätzung in der Paukenhöhle – gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang
Einfachsatz
× 1
4.08 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
9.38 €
Höchstsatz
× 3.5
14.28 €
Wichtig:
-
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