Chronische Otitis mit Granulation oder kleinem Polypen

HNO-Heilkunde · Otologie – chronisches Ohr

AbrechnungsfallChronische Otitis mit Granulation oder kleinem Polypen – Mikroskopie und lokale operative Behandlung
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – chronisches Ohr
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1579
GOÄ-Abrechnung für Chronische Otitis mit Granulation oder kleinem Polypen – Mikroskopie und lokale operative Behandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt und behandelt Gehörgang, Trommelfell und Mittelohrbelüftung, um Schallleitungsstörung, Entzündung und chronische Folgeschäden voneinander abzugrenzen. Der Eingriff umfasst mikroskopie und lokale operative Behandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Ohrschmerz, Sekretion, Druckgefühl, Hörminderung oder auffälligem otoskopischem Befund; Mikroskopie, Tympanometrie und Eingriff richten sich nach Lokalisation und Verlauf. Erforderliche Kernleistungen: Mikroskopie und lokale operative Behandlung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlicher Entfernung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415KernpositionBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
GOÄ-Nr. 1585KernpositionEntfernung von Granulationen oder kleinen Polypen aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle. Nur bei tatsächlicher Entfernung; Abgrenzung zu Nr. 1586 bei größeren Gebilden.
GOÄ-Nr. 1579Bedingt / alternativChemische Ätzung in der Paukenhöhle. Nur bei tatsächlicher chemischer Behandlung, nicht als Code für bloße Reinigung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Chronische Attik-/Mittelohrerkrankung – Ohrmikroskopie, Kuppelraumspülung und Erregerdiagnostik“ sowie „Akute diffuse Otitis externa – Untersuchung, Ohrmikroskopie, Abstrich und lokale Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

GOÄ-Nr. 1585: Nur bei tatsächlicher Entfernung; Abgrenzung zu Nr. 1586 bei größeren Gebilden.

Seite

mikroskopischer Befund

Granulations-/Polypgröße

Abstrich

Behandlung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.