Welche GOÄ-Ziffern sind für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ in Betracht?
Für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1826 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ stehen paranephritischer Abszess, Nierenabszess, Drainage. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1826 | Kernposition | Eröffnung eines paranephritischen Abszesses |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Nur bei eigenständiger prä-/postoperativer sonographischer Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 3550. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
Kernposition der Kombination
Nur bei eigenständiger prä-/postoperativer sonographischer Diagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Prostataabszess – operative Eröffnung und Infektionsdiagnostik“ sowie „Akute bakterielle Prostatitis – Diagnostik und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: paranephritischer Abszess, Nierenabszess, Drainage
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1826: Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
GOÄ-Nr. 410: Nur bei eigenständiger prä-/postoperativer sonographischer Diagnostik.
Lokalisation und Ausdehnung
Sepsis-/Laborbefund
Operations- und Drainagebericht
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1826 (Eröffnung eines paranephritischen Abszesses); GOÄ-Nr. 410 (Nur bei eigenständiger prä-/postoperativer sonographischer Diagnostik). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1826 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Paranephritischer Abszess – operative Eröffnung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Prostataabszess – operative Eröffnung und Infektionsdiagnostik“ sowie „Akute bakterielle Prostatitis – Diagnostik und Verlauf“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
