Isolierte Seitenastexstirpation oder Perforansoperation
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt isolierte variköse Seitenäste beziehungsweise unterbricht insuffiziente Perforansvenen und reduziert lokalen Reflux bei erhaltener übriger Venenfunktion. Der Eingriff umfasst isolierte Seitenastexstirpation beziehungsweise Perforansdissektion beziehungsweise Perforansligatur.
Wann ist sie anwendbar?
Bei duplexgesichertem, symptomatischem Seitenast- oder Perforansreflux; behandelte Abschnitte, Seite und Abgrenzung zu einer Stammvenenoperation sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Isolierte Seitenastexstirpation beziehungsweise Perforansdissektion beziehungsweise Perforansligatur; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 2890 | Kernposition | Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur. Isolierte operative Seitenastentfernung und/oder Perforansdissektion/-ligatur. Nicht jede Stichinzision einzeln und nicht für bereits in Nr. 2882/2883 abgegoltene Schritte ansetzen. Umfang und Lokalisation festhalten. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung einer in Abschnitt C VIII aufgeführten zuschlagsberechtigten Operation; nach Punktzahl der höchstbewerteten solchen Einzelleistung, nicht nach Summe der Eingriffe. Einmal je Behandlungstag, Faktor 1,0; Nrn. 442–445 gegenseitig ausgeschlossen. Nicht bei planmäßiger stationärer Aufnahme am selben Tag wegen derselben Erkrankung. Hier bei Nr. 2890 mit 350 Punkten. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -. Gesondert erbrachte Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks, z. B. dokumentierte Tumeszenzanästhesie. Umfang, Mittel und Dosis festhalten. Nicht nach Zahl der Einstiche oder Spritzen vervielfachen; Nr. 490 nicht für dieselbe Anästhesieleistung daneben. Allein Nr. 491 berechtigt nicht zu Nrn. 446–449. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer 2890: Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur; Isolierte operative Seitenastentfernung und/oder Perforansdissektion/-ligatur. Nicht jede Stichinzision einzeln und nicht für bereits in Nr. 2882/2883 abgegoltene Schritte ansetzen. Umfang und Lokalisation festhalten..
GOÄ-Nummer 442: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind; Nur bei ambulanter Durchführung einer in Abschnitt C VIII aufgeführten zuschlagsberechtigten Operation; nach Punktzahl der höchstbewerteten solchen Einzelleistung, nicht nach Summe der Eingriffe. Einmal je Behandlungstag, Faktor 1,0; Nrn. 442–445 gegenseitig ausgeschlossen. Nicht bei planmäßiger stationärer Aufnahme am selben Tag wegen derselben Erkrankung. Hier bei Nr. 2890 mit 350 Punkten..
GOÄ-Nummer 491: Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -; Gesondert erbrachte Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks, z. B. dokumentierte Tumeszenzanästhesie. Umfang, Mittel und Dosis festhalten. Nicht nach Zahl der Einstiche oder Spritzen vervielfachen; Nr. 490 nicht für dieselbe Anästhesieleistung daneben. Allein Nr. 491 berechtigt nicht zu Nrn. 446–449..
GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..
GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
