Isolierte Inzision eines Varixknotens

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2880
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 204 und GOÄ-Nr. 204
GOÄ-Abrechnung für Isolierte Inzision eines Varixknotens

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen lokal zugänglichen venösen Thrombus beziehungsweise entlastet einen thrombosierten Varixknoten, um Schmerz, Stauung und lokale Entzündungsreaktion rasch zu mindern. Der Eingriff umfasst inzision eines Varixknotens.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und sonographisch gesichertem, symptomatischem oberflächlichem Thrombus oder geeigneter operativer Thrombektomie; Ausdehnung und Nähe zum tiefen System bestimmen das weitere Vorgehen. Erforderliche Kernleistung: Inzision eines Varixknotens; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Tatsächlich isolierte Inzision eines Varixknotens.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 2880KernpositionInzision eines Varixknotens. Tatsächlich isolierte Inzision eines Varixknotens. Nicht zusätzlich Nr. 763 für denselben Eingriff; nicht als Teil einer Varizenexhairese oder Ligatur separat berechnen. Kein Zuschlag Nrn. 442–445 allein wegen Nr. 2880.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 2880: Inzision eines Varixknotens; Tatsächlich isolierte Inzision eines Varixknotens. Nicht zusätzlich Nr. 763 für denselben Eingriff; nicht als Teil einer Varizenexhairese oder Ligatur separat berechnen. Kein Zuschlag Nrn. 442–445 allein wegen Nr. 2880..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.