Rehabilitation nach Cochlea-Implantation

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

AbrechnungsfallRehabilitation nach Cochlea-Implantation – audiologische und sprachbezogene Verlaufskontrolle
FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 1403 und GOÄ-Nr. 1404
GOÄ-Abrechnung für Rehabilitation nach Cochlea-Implantation – audiologische und sprachbezogene Verlaufskontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trainiert nach Cochlea-Implantation die Zuordnung elektrischer Hörreize zu Sprache und überprüft funktionellen Hörgewinn sowie Kommunikationsentwicklung. Die Verlaufskontrolle umfasst tonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig und Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Implantation im strukturierten Rehabilitationsverlauf; audiologische Messung, Sprachtests und Therapieziele müssen Alter, Ertaubungsdauer und individuellen Fortschritt berücksichtigen. Erforderliche Kernleistungen: Audiologische und sprachbezogene Verlaufskontrolle; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung des gesamten HNO-Bereichs. Nur bei vollständigem HNO-Untersuchungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1403KernpositionTonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig. Neben Nr. 1403 sind Nrn. 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 1404KernpositionSprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig. Neben Nr. 1404 sind Nrn. 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln, auch beidseitig
GOÄ-Nr. 1555Bedingt / alternativUntersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren. Nur bei tatsächlich zusätzlicher standardisierter Sprachdiagnostik; Nrn. 715 und 717 sind daneben ausgeschlossen. Die technische Erstanpassung/Programmierung eines CI-Sprachprozessors wird hieraus nicht abgeleitet.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung des gesamten HNO-Bereichs; Nur bei vollständigem HNO-Untersuchungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 1403: Tonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig; Neben Nr. 1403 sind Nrn. 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 1404: Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig; Neben Nr. 1404 sind Nrn. 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 1407: Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln, auch beidseitig.

GOÄ-Nummer 1555: Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren; Nur bei tatsächlich zusätzlicher standardisierter Sprachdiagnostik; Nrn. 715 und 717 sind daneben ausgeschlossen. Die technische Erstanpassung/Programmierung eines CI-Sprachprozessors wird hieraus nicht abgeleitet..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.