Rhesusprophylaxe in der Schwangerschaft mit Verlaufskontrolle und Injektion

Gynäkologie und Geburtshilfe · Schwangerschaft und Pränataldiagnostik

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 24 und GOÄ-Nr. 252
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Rhesusprophylaxe in der Schwangerschaft mit Verlaufskontrolle und Injektion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verhindert nach möglichem fetomaternalem Erythrozytenkontakt die Bildung mütterlicher Anti-D-Antikörper und schützt damit aktuelle beziehungsweise spätere Rh-positive Schwangerschaften. Die Verlaufskontrolle umfasst subkutane oder intramuskuläre Injektion und Schwangerschaftskontrolle mit Beratung und Befundbewertung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei RhD-negativer, nicht bereits immunisierter Schwangerer nach regulärer oder ereignisbezogener Indikation; Antikörperstatus, Zeitpunkt und erforderliche Dosis sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistungen: Subkutane oder intramuskuläre Injektion und Schwangerschaftskontrolle mit Beratung und Befundbewertung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 24KernpositionUntersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken. Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 415Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge – gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung. Schwangerschaftssonographie tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme für zusätzliche, medizinisch erforderliche Labordiagnostik.
GOÄ-Nr. 252KernpositionInjektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär. Intramuskuläre/subkutane Injektion des Anti-D-Präparats tatsächlich durchgeführt; Präparat und Dosis dokumentieren.
GOÄ-Nr. 1002Bedingt / alternativExterne kardiotokographische Untersuchung. Externe Kardiotokographie bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Urin-Teststreifen tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment. Urinsediment bei eigenständiger Indikation.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Anti-D-Präparat nur als tatsächlich entstandene und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht, z. B. bei besonderem Verlauf.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Anti-D-Prophylaxe ist keine Schutzimpfung nach Nr. 375; die Applikation wird als Injektion abgebildet.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Gestationsdiabetes-Abklärung mit Schwangerschaftskontrolle, Glukoseprofil und fetaler Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 24: Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit vollständigem Leistungsinhalt.

GOÄ-Nr. 252: Intramuskuläre/subkutane Injektion des Anti-D-Präparats tatsächlich durchgeführt; Präparat und Dosis dokumentieren.

Schwangerschaftswoche und Indikation

Rhesusstatus/Antikörperbefund

Präparat, Dosis, Charge und Applikationsweg

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Verlauf und Aufklärung

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Anti-D-Präparat nur als tatsächlich entstandene und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 415 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Schwangerschaftssonographie tatsächlich durchgeführt.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Gynäkologie und Geburtshilfe: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.