Spondyloarthritis-Abklärung mit serologischem HLA-B27-Nachweis

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3711
GOÄ-Abrechnung für Spondyloarthritis-Abklärung mit serologischem HLA-B27-Nachweis

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trennt entzündliche Aktivität von strukturellem Schaden und erfasst Organ- oder Therapierisiken als Grundlage einer zielgerichteten antirheumatischen Strategie. Die Abklärung umfasst spondyloarthritis-Abklärung mit serologischem HLA-B27-Nachweis.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Gelenkschwellung, Morgensteifigkeit, entzündlichem Rückenschmerz, gesicherter Erkrankung mit Aktivitätsfrage oder kontrollpflichtiger Therapie. Erforderliche Kernleistungen: Spondyloarthritis-Abklärung mit serologischem HLA-B27-Nachweis; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen. Nur bei zusätzlicher konkreter Blutbildindikation, kein Pflichtbestandteil jeder Spezialuntersuchung.
GOÄ-Nr. 3711Bedingt / alternativBlutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) . BSG außerhalb der Vorhaltekonstellation nach M I; nicht zusätzlich Nr. 3501 für dieselbe Bestimmung. Nur bei klinischer Indikation, nicht automatisch neben jedem CRP.
GOÄ-Nr. 3741KernpositionC-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe.
GOÄ-Nr. 4004KernpositionNachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen. Ausschließlich direkter Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Zellisolierung. HLA-B27 angeben. Diese Direktposition nicht ungeprüft auf PCR oder Durchflusszytometrie übertragen; diese Methoden benötigen eine gesonderte methodengerechte Zuordnung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen. Nur bei zusätzlicher konkreter Blutbildindikation, kein Pflichtbestandteil jeder Spezialuntersuchung..

GOÄ-Nummer 3711: Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) .; BSG außerhalb der Vorhaltekonstellation nach M I; nicht zusätzlich Nr. 3501 für dieselbe Bestimmung. Nur bei klinischer Indikation, nicht automatisch neben jedem CRP..

GOÄ-Nummer 3741: C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe..

GOÄ-Nummer 4004: Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen; Ausschließlich direkter Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Zellisolierung. HLA-B27 angeben. Diese Direktposition nicht ungeprüft auf PCR oder Durchflusszytometrie übertragen; diese Methoden benötigen eine gesonderte methodengerechte Zuordnung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.