Mikrobiologische Untersuchung eines Gelenk-/Bursapunktats

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

AbrechnungsfallMikrobiologische Untersuchung eines Gelenk-/Bursapunktats einschließlich bedingter Identifizierung und Resistenztestung
FachgruppeRheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 4511 und GOÄ-Nr. 4530
GOÄ-Abrechnung für Mikrobiologische Untersuchung eines Gelenk-/Bursapunktats einschließlich bedingter Identifizierung und Resistenztestung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Weist in Gelenk- oder Bursaflüssigkeit einen bakteriellen Erreger nach und bestimmt bei Wachstum dessen Empfindlichkeit, damit eine septische Arthritis beziehungsweise Bursitis gezielt behandelt werden kann. Die Abklärung umfasst mikrobiologische Untersuchung eines Gelenk-/Bursapunktats einschließlich bedingter Identifizierung und Resistenztestung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinischem Verdacht auf bakterielle Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe. Grenze: Hier tatsächlich Gram-gefärbtes Nativpunktat mit lichtmikroskopischer Bakteriensuche.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 4511KernpositionLichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Bakteriennachweis einschließlich Gramfärbung, qualitativ, je Untersuchung. Hier tatsächlich Gram-gefärbtes Nativpunktat mit lichtmikroskopischer Bakteriensuche; nicht für dieselbe Untersuchung zusätzlich M-I-Nr. 3510. Untersuchung durch den tatsächlich leistungserbringenden Laborarzt nach § 4 GOÄ; kein Ansatz des Einsenders allein wegen Laborauftrag.
GOÄ-Nr. 4530KernpositionUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium. Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 1; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit.
GOÄ-Nr. 4530Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium. Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 2; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit.
GOÄ-Nr. 4530Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium. Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 3; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit.
GOÄ-Nr. 4530Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium. Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 4; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit.
GOÄ-Nr. 4533Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium. Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 1; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung.
GOÄ-Nr. 4533Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium. Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 2; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung.
GOÄ-Nr. 4533Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium. Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 3; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung.
GOÄ-Nr. 4533Bedingt / alternativUntersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium. Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 4; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung.
GOÄ-Nr. 4549Bedingt / alternativIdentifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe - mindestens zwanzig Reaktionen -, je Keim. Nur bei tatsächlich gewachsenem aerobem Isolat und Identifizierung mittels erweiterter bunter Reihe mit mindestens zwanzig Reaktionen; Keim/Isolat benennen. Keine enthaltenen Einzelreaktionen zusätzlich. Nicht ungeprüft auf MALDI-TOF oder molekulare Identifizierung übertragen.
GOÄ-Nr. 4550Bedingt / alternativIdentifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim. Nur bei tatsächlich gewachsenem eigenständigem anaerobem Isolat und durchgeführter erweiterter bunter Reihe in anaerober/mikroaerophiler Atmosphäre. Nicht zusätzlich zu Nr. 4549 für dieselbe Identifizierung; bei gleichzeitigem Ansatz müssen die unterschiedlichen Isolate und jeweiligen Verfahren dokumentiert sein.
GOÄ-Nr. 4614Bedingt / alternativUntersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung. Nur bei indizierter tatsächlicher quantitativer Empfindlichkeitsprüfung eines relevanten angezüchteten Isolats in Flüssigmedium mit photometrischer, turbidimetrischer oder nephelometrischer Messung gemäß Legende. Keine pauschale Gebühr je Antibiotikum; andere Antibiogrammverfahren müssen methodengerecht anders zugeordnet werden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 4511: Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Bakteriennachweis einschließlich Gramfärbung, qualitativ, je Untersuchung; Hier tatsächlich Gram-gefärbtes Nativpunktat mit lichtmikroskopischer Bakteriensuche; nicht für dieselbe Untersuchung zusätzlich M-I-Nr. 3510. Untersuchung durch den tatsächlich leistungserbringenden Laborarzt nach § 4 GOÄ; kein Ansatz des Einsenders allein wegen Laborauftrag..

GOÄ-Nummer 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium; Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 1; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit..

GOÄ-Nummer 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium; Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 2; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit..

GOÄ-Nummer 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium; Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 3; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit..

GOÄ-Nummer 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium; Tatsächlich eingesetztes eigenständiges aerobes Nährmedium 4; Medium und Punktatmaterial dokumentieren. Insgesamt höchstens viermal Nr. 4530 aus demselben Untersuchungsmaterial. Keine Mehrfachansätze für bloße Ablesungen desselben Mediums oder enthaltene Routinearbeit..

GOÄ-Nummer 4533: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium; Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 1; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung..

GOÄ-Nummer 4533: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium; Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 2; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung..

GOÄ-Nummer 4533: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium; Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 3; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung..

GOÄ-Nummer 4533: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium; Nur tatsächlich und gesondert indizierte Anzüchtung auf anaerobem/mikroaerophilem Nährmedium 4; Medium, Atmosphäre und Material dokumentieren. Höchstens viermal Nr. 4533 aus demselben Untersuchungsmaterial; keine bloße weitere Ablesung..

GOÄ-Nummer 4549: Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe - mindestens zwanzig Reaktionen -, je Keim; Nur bei tatsächlich gewachsenem aerobem Isolat und Identifizierung mittels erweiterter bunter Reihe mit mindestens zwanzig Reaktionen; Keim/Isolat benennen. Keine enthaltenen Einzelreaktionen zusätzlich. Nicht ungeprüft auf MALDI-TOF oder molekulare Identifizierung übertragen..

GOÄ-Nummer 4550: Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim; Nur bei tatsächlich gewachsenem eigenständigem anaerobem Isolat und durchgeführter erweiterter bunter Reihe in anaerober/mikroaerophiler Atmosphäre. Nicht zusätzlich zu Nr. 4549 für dieselbe Identifizierung; bei gleichzeitigem Ansatz müssen die unterschiedlichen Isolate und jeweiligen Verfahren dokumentiert sein..

GOÄ-Nummer 4614: Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung; Nur bei indizierter tatsächlicher quantitativer Empfindlichkeitsprüfung eines relevanten angezüchteten Isolats in Flüssigmedium mit photometrischer, turbidimetrischer oder nephelometrischer Messung gemäß Legende. Keine pauschale Gebühr je Antibiotikum; andere Antibiogrammverfahren müssen methodengerecht anders zugeordnet werden..

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Rheumatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.